Trostpreis Anwaltsberuf: "Ohne es zu wollen... ohne es zu können"

 Freiberufler oder Selbstständiger
16.10.20082056 Mal gelesen

"Die Anwaltszahlen klettern und klettern, für junge Juristen wird es noch enger", titelte unlängst der Spiegel.[1][1] Gleichwohl hält die Begeisterung für das Studium der Rechtswissenschaft, nicht zuletzt aufgrund des nach wie vor guten sozialen Ansehens der Juristinnen und Juristen, an. Zirka 20.000 Abiturienten entscheiden sich jährlich für das Jurastudium. Rund 10.000 Volljuristen bestehen das Zweite Staatsexamen. Hiervon werden rund 4% von der Justiz eingestellt.[2][2] Zwischen 70 und 80 % der Juristen werden Anwältin oder Anwalt. Der Rest verteilt sich auf die Wirtschaft und die Verwaltung. Derzeit gibt es rund 147.000 Anwälte in Deutschland. Vor zehn Jahren waren es noch 91.517. Die Zuwachsrate 2006/2007 lag bei 3,42 %.[3][3] Sie verlangsamt sich - wenn auch auf hohem Niveau.  "Leugnen ist daher zwecklos: Die Lage für junge Juristen ist ernst. Die Anwaltschaft hat ein Massenproblem", so der Spiegel weiter.[4][4]

"Leugnen ist daher zwecklos: Die Lage für junge Juristen ist ernst"

Richtig ist auch: Vor der Bearbeitung des Falles verbringt ein Anwalt zwischenzeitlich viel Zeit mit der Akquise von Mandaten. Selbst berufserfahrene Kollegen räumen im kleinen Kreis ein, rund 60% ihrer Zeit auf Kundenakquise zu verwenden. Resigniert stellen Berufsanfänger daher immer häufiger fest: "Ich hab doch nicht Jura studiert, um Verkäufer zu werden!" Darauf aber bereiten weder das Jurastudium noch das anschließende Referendariat vor, auch weil sich keiner als Berufsschule verstehen will. Und so geben junge Juristen nicht selten ihre Berufszulassung verzagt wieder zurück.

Es ist zwischenzeitlich ein offenes Geheimnis, dass das Jurastudium im Allgemeinen und das Referendariat im Besonderen nicht die Zusatzkenntnisse vermitteln, die Rechtsanwaltskanzleien von Juristen verlangen. Insbesondere liegt die Vorbereitung auf die Selbständigkeit als Rechtsanwalt trotz der reformierten Juristenausbildung im Argen. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen darf gem. § 4 BRAO jedermann den Anwaltsberuf ergreifen. Die weit überwiegende Zahl der Absolventen entschließt sich für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, obgleich nur eine unzureichende Vorbereitung auf den Anwaltsberuf erfolgt - die zudem von den Referendaren angenommen werden müsste. Aus reiner Verzweiflung konzentrieren sich die Referendare im Referendariat frühzeitig darauf, das Examen möglichst gut zu bestehen. "Gelernt wird, was geprüft wird".[5][5] Praxisorientierte Anwaltsausbildung ohne Bezug auf das Abfassen von Examensklausuren wird von den Referendarinnen und Referendaren nicht sonderlich geschätzt. Die von praxiserfahrenen Rechtsanwälten in den Referendararbeitsgemeinschaften dargelegten Fälle, werden teilweise als Anekdoten abgetan, weil sich dem Referendar der Nutzwert der Information für die Klausuren nicht erschließt oder der bereits zugesagte Ausbildungsplatz wird von Seiten des Referendars abgesagt, weil die Anwaltsstation nicht als "Tauchstation" zugesagt worden ist. Ohnehin wird hier bemängelt, dass die Verlängerung der Anwaltsstation auf neun Monate, faktisch zu einer Verlängerung der "Tauchstation" geführt habe.

 

"Gelernt wird, was geprüft wird"

 

Die Anwaltschaft befindet sich derzeitig, insbesondere wegen der sich entwickelnden Zulassungszahlen, in einem massiven Umstrukturierungsprozess. Mit den wachsenden Zulassungszahlen stelle sich die Frage, wie die Zukunft der Anwaltschaft aussehen könnte. Niemand kann heute mehr behaupten, von diesem Zustrom zur Rechtsanwaltschaft überrascht worden zu sein. Im Gespräch mit jungen Kolleginnen und Kollegen wird zunehmend deutlich, dass viele den Rechtsanwaltsberuf teils als Trostpreis, teils als letzte Hoffnung, meistens etwas von Beidem, begreifen und sich eigentlich eine Stelle im öffentlichen Dienst gewünscht hätten. Sie fühlen sich als Verlieren im Kampf um die begehrten Stellen.

 

Sie fühlen sich als Verlieren im Kampf um die begehrten Stellen.

 

Die Politik kann der von ihr befürchteten Erosion der Anwaltschaft nur dadurch entgegenwirken, indem sie ihre bisherige restriktive Haltung bei der Reform der Juristenausbildung aufgibt und die Juristenausbildung insgesamt und umfassend - auch unter dem Gesichtspunkt der Lebenswirklichkeit - neu strukturiert. Zu der Neustrukturierung der Juristenausbildung gehört auch die ersatzlose Aufgabe des Einheitsjuristen. So ist zu fordern, dass sich angehende Juristen künftig bereits nach dem Studium verbindlich entscheiden müssen, ob sie als Richter, Staatsanwalt, Verwaltungsbeamter oder Rechtsanwalt tätig sein wollen. Die derzeitige Referendarsausbildung ist durch eine praxisorientierte zweijährige Ausbildung in der Anwaltschaft zu ersetzen, wie es der DAV seit vielen Jahren fordert. Alternativ soll sich der Jurist für eine Ausbildung bei der Justiz oder im Öffentlichen Dienst entscheiden. Die Anwaltsausbildung soll sich dabei aus einem praktischen und einem theoretischen Teil zusammensetzen. Die Anwaltsreferendare werden selbst dafür verantwortlich sein, die entsprechenden Ausbildungsplätze zu finden, wie es auch in anderen Ausbildungsberufen oder in Österreich bewährte Praxis ist. Die jeweilige Rechtsanwaltsausbildungskanzlei verpflichtet sich, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen. Dies ist auch billig und angemessen, weil der Wert der erbrachten Leistung neu zu bewerten sein wird. Während der Anwaltsausbildung besteht die Möglichkeit, wechselseitig die Justiz und die öffentliche Verwaltung kennen zu lernen, wie es beispielsweise der DAV-Gesetzesentwurf vorsieht.[6][6]

 

Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, formuliert es so: "Denn es ist zwar alles gesagt, aber nichts getan", und er wird nicht müde für ein Umdenken in der Juristenausbildung zu plädieren. Anwalt soll nur noch werden, wer auf diesen Beruf auch hinreichend vorbereitet worden ist.[7][7] Zumal die Mehrzahl der Juristen in den Anwaltsberuf strömen, "in vielen Fällen, ohne es zu wollen, in einer Reihe von Fällen, ohne es zu können."[8][8]

 

"Denn es ist zwar alles gesagt, aber nichts getan"

 

Kurzum, es ist Aufgabe der Anwaltschaft ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen, um es zu formen und zu gestalten. Hierzu gehört es auch, sich von der Vorstellung zu trennen, der Rechtsanwaltsberuf stelle weniger dar als der Richterstand oder eine Anstellung im Öffentlichen Dienst. Der Anwalt ist unabhängig, nicht immer beliebt, jedoch immer geachtet und geschätzt. Das Ansehen der Bevölkerung ordnet den Anwalt nach dem Arzt und dem Pfarrer auf den vorderen Plätzen ein. Der Anwaltsstand ist das Vertrauen der Bevölkerung wert.

 

Der Autor ist Mitglied des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer Berlin und Fachanwalt für Versicherungsrecht und Strafrecht in Berlin. Weitere Informationen können der Homepage des Autors www.ra-samimi.de entnommen werden. Der Beitrag ist in der April-Ausgabe 2008 des Berliner Anwaltsblattes erscheinen.

 

Der Autor ist Fachanwalt für Strafrecht und Versicherungsrecht in Berlin. Telefon (030) 886 03 03.


[1][1] Gostomzyk, Tobias,  Was jungen Juristen beim Berufsstart blüht, Spiegel-Online, www.spiegel.de.

[2][2] Kilger, Hartmut, Wie der angehende Anwalt ausgebildet sein muss, AnwBl 1/2007, 1.

[3][3] www.brak.de.

[4][4] Gostomzyk, Tobias,  Vertrauen Sie mir, ich bin Anwalt, Spiegel-Online, www.spiegel.de.

[5][5] Ewer, Wolfgang, Spartenausbildung, AnwBl 1/2007, 25.

[6][6] Gesetzentwurf zur Einführung einer Spartenausbildung in der Juristenausbildung, AnwBl 1/ 2007, 47.

[7][7] Kilger, Hartmut, Wie der angehende Anwalt ausgebildet sein muss, AnwBl 1/2007, 1.

[8][8]Ewer, aaO. 24.