Scheidung - News zum Unterhalt von Scheidungsanwalt Hamburg

Scheidungsrecht Ehescheidung
08.11.20101003 Mal gelesen
Scheidung und Unterhalt: Scheidungsanwältin Astrid Weinreich, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin in Hamburg weist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Betreuungsunterhalt gemäß § 1570 Abs.1 Satz 2 und 3 BGB hin.

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 15. September 2010 (Az. XII ZR 20/09) entschieden, dass im Rahmen der Billigkeitsabwägung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts gemäß § 1570 Abs. 1 Satz  2 und 3 BGB aus kindbezogenen Gründen über 3 Jahre hinaus stets der individuelle Umstand zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang die Kinderbetreuung auf andere Weise als durch die Kindesmutter gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte. Mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB hat der Gesetzgeber für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres den Vorrang der persönlichen Betreuung aufgegeben. Ein Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein wesentlich auf das Alter des Kindes abstellt, soll diesen Anforderungen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht gerecht werden.