Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ordnet Moratorium gegenüber der deutschen Niederlassung der Kaupthing Bank hf. an

Staat und Verwaltung
10.10.2008249 Mal gelesen

Am gestrigen 9. Oktober 2008 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der Kaupthing Bank hf., Niederlassung Deutschland, ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Die BaFin untersagte der Niederlassung, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmt sind.

Nach Angaben der BaFin musste das sogenannte Moratorium angeordnet werden, um die verbliebenen Vermögenswerte der Niederlassung zu sichern, da die Muttergesellschaft, die Kaupthing hf., Island, nicht in der Lage gewesen sei, der Niederlassung weiterhin ausreichend Liquidität zur Verfügung zu stellen.

Die Bank untersteht zwar der isländischen Solvenzaufsicht. Dennoch konnte die BaFin nach § 46 KWG das Moratorium anordnen, da die Gefahr bestand, dass die Niederlassung die Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nicht mehr erfüllen konnte.

Nach Angaben der BaFin hat die deutsche Kaupthing-Niederlassung etwa 30.800 Kunden und Einlagenverbindlichkeiten in Höhe von 308 Millionen Euro.

 

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