Tippfehler-Domains wettbewerbswidrig

Tippfehler-Domains wettbewerbswidrig
03.06.2015199 Mal gelesen
Tippfehler-Domains wettbewerbswidrig

Tippfehler-Domains wettbewerbswidrig

Der BGH hat entschieden, dass die konkrete Benutzung einer Tippfehler-Domain unter dem Gesichtspunkt des Abfangens von Kunden gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG verstößt.
Im Zusammenhang mit der Internetadresse "www.wetteronlin.de" hat der BGH entschieden, dass der Nutzer auf der sich öffnenden Internetseite zugleich und unübersehbar auf den Umstand hinzuweisen ist, dass er sich nicht auf der Seite "www.wetter-online.de" befindet, ansonsten sei der Gebrauch einer Tippfehler-Domain wettbewerbswidrig.
Den auf eine unlautere Behinderung gestützten Antrag auf Einwilligung in die Löschung des Domain-Namens "www.wetteronlin.de" hat der BGH dagegen abgewiesen, weil eine rechtlich zulässige Nutzung denkbar ist und die bloße Registrierung des Domain-Namens die Klägerin nicht unlauter behindert (BGH, Urteil vom 22.01.2014 - I ZR 164/12).