Tipp RA Rassi Warai zur Abmahnung "Robyn - Dancing On My Own" auf German Top 100 Single Charts
Das Musikunternehmen GSDR GmbH aus Frankfurt lässt aktuell wiederholt auf Urheberrechtsverletzungen Abmahnungen versenden. Zuletzt wurden Rechtsverstöße an Werken wie "Yolanda Be Cool & Dcup - We no speak Americano" oder "Avicii & Sebastien Drums - My Feelings for You" im Auftrage der GSDR GmbH verfolgt. In den jüngsten Abmahnschreiben, die namens der GSDR GmbH versandt werden, geht es u.a. um Verletzungen der ausschließlichen Rechte an dem Musikwerk "Dancing On My Own" der Interpretin "Robyn". Der Tonträger "Robyn - Dancing On My Own" ist seit dem 11. Juni 2010 in Musikfachgeschäften erhältlich.
Das Musikstück der schwedischen Popsängerin "Robyn - Dancing On My Own" ist nicht selten Inhalt von Sammlungen mehrerer Musikwerke, wie etwa den German Top 100 Single Charts. So findet sich der Titel "Robyn - Dancing On My Own" etwa in den German Top 100 Single Charts vom 28.06.2010, den German Top 100 Single Charts vom 05.07.2010 und den German Top 100 Single Charts vom 02.08.2010.
Dies ist insoweit problematisch, als ein Rechteverletzer, der sich etwa einen German Top 100 Single Charts Container via eines Peer To Peer Clienten auf seine Festplatte lädt und diesen damit (dem solidarischen Prinzip der Tauschbörsen folgend) anderen Tauschbörsennutzern auch zum Download bereit stellt, durchaus der Geltendmachung mehrfacher Unterlassungs-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche unterschiedlicher Rechteinhaber aussetzen kann.
Denn ein jeder Rechteinhaber - wie vorliegend die GSDR GmbH - kann Ansprüche eigenständig aus § 97 UrhG gegenüber dem Rechteverletzer geltend machen. Die Vorschrift des § 97 UrhG besagt:
Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht. Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Wer insoweit ein Abmahnschreiben erhält, in dem ein Verstoß an dem Musikwerk "Robyn - Dancing On My Own" gerügt wird, sollte einen Blick in den Auszug des regelmäßig der Abmahnung anliegenden Ermittlungsdatensatzes werfen, in dem eine etwaige Containerdatei aufgeführt wird. Sollte dem Empfänger einer Abmahnung tatsächlich der Vorwurf der Bereitstellung einer Containerdatei, wie etwa den oben genannten German Top 100 Single Charts unterbreitet werden, so sollte eine Auseinandersetzung mit etwaigen drohenden Folgeabmahnungen erfolgen. Hierzu kann sich der Abgemahnte an einen mit fachkundigen Rechtsanwalt wenden. Es empfiehlt sich nicht selten die Änderung der dem Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungserklärung. Schließlich wird die unveränderte Abgabe der vom Rechteinhaber vorformulierten Unterlassungserklärung häufig als Schuldanerkenntnis gewertet.
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