Thera-Balance-Trainer ist Leistung der GKV (Goßens / Berlin)

Mit seinem Urteil vom 27.11.2007 (S 81 KR 1185/06) hat das SG Berlin festgestellt, dass ein sog. Steh- und Balance-Trainer der Firma Medica-Medizintechnik auch unter Einbeziehung der Balance-Funktion als Leistung der GKV anzusehen ist.
In einem langwierigen Verfahren hat es damit die beklagte Krankenkasse zur Übernahme der damit verbundenen Kosten im Rahmen einer Hilfsmittelversorgung verurteilt.
Die Kasse stellte sich bis dahin auf den Standpunkt, dass das Hilfsmittel zwar mit seiner Stehfunktion nicht aber mit der speziellen Balancefunktion im Hilfsmittelverzeichnis eingetragen sei. Demnach sei der therapeutische Nutzen grundsätzlich zweifelhaft und nicht nachgewiesen.
Das SG Berlin folgte dieser Sichtweise in seinem Urteil nicht.
Ausweislich der medizinischen Unterlagen könne der Kläger (MS-Patient) mit der streitigen Balancefunktion seine noch vorhandenen Restfunktionen im Rückenbereich mittels der therapeutischen Beübung zumindest erhalten.
Auf die fehlende Listung der Balancefunktion im Hilfsmittelverzeichnis komme es angesichts dessen nicht an.
© Burkhard Goßens
Rechtsanwalt vCard
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