Teilhabe an Rentenanspruch verfällt bei krassen Fehlverhalten

Familie und Ehescheidung
06.03.2017146 Mal gelesen
Trennungen verlaufen in den seltensten Fällen ohne Komplikationen. Aber gegen das, was eine Frau kürzlich bei Oldenburg durchmachen musste, dürften die meisten Trennungen ein Kinderspiel sein. Der Ehemann hatte sich eines derart krassen Fehlverhaltens schuldig gemacht, dass das Oberlandesgericht...

Trennungen verlaufen in den seltensten Fällen ohne Komplikationen. Aber gegen das, was eine Frau kürzlich bei Oldenburg durchmachen musste, dürften die meisten Trennungen ein Kinderspiel sein. Der Ehemann hatte sich eines derart krassen Fehlverhaltens schuldig gemacht, dass das Oberlandesgericht Oldenburg ihm sogar die Rentenansprüche, die im Versorgungausgleich festgelegt waren, versagte.

In besagtem Fall brach der heroinabhängige Ehemann nach der Trennung in das Wohnhaus seiner Frau ein und setzte, nachdem er alles mit Beleidigungen voll gesprüht hatte, das Haus in Brand. Einem verursachten Sachschaden von 37.000 Euro folgte beim ersten Wiedertreffen ein lebensgefährlicher Angriff gegen seine Frau. Er würgte die 64-Jährige bis sie "Sterne sah". Glücklicherweise konnten Nachbarn die Szene beobachten und die Polizei rufen. Der 56-Jährige wurde in Gewahrsam genommen. Für seine Taten wurde er zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt und in eine Entziehungsanstalt verwiesen. Die Ehegatten waren 20 Jahre lang verheiratet.

Trotz all dieser Geschehnisse wollte der Ehemann noch an den Rentenansprüchen seiner Frau teilhaben, da dies im Versorgungsausgleich festgelegt sei. Doch das Oberlandesgericht Oldenburg wies diese Klage -  genau wie die Vorinstanz -  zurück. Durch sein besonders krasses Fehlverhalten habe er alle Rentenansprüche verloren. Denn nach § 27 VersAusglG werden Rentenansprüche nicht geteilt, wenn dies grob unbillig wäre. Das Verhalten des Mannes entspricht dieser Ausnahmeregel nach Ansicht des Oberlandesgerichts vollkommen. Die Tatsache, dass er sich später bei seiner Frau entschuldigt hatte und dass die Ehe schon 20 Jahre bestand, konnten ein derart krasses Fehlverhalten nicht entschuldigen.

Rechtsanwalt Lücker steht Ihnen jederzeit gerne nach vorheriger Terminsvereinbarung (per Telefon oder Mail) für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht, Trennung und Scheidung zur Verfügung.