In einer "Serie" von Beschlüssen hat das BVerfG sich zu Fragen in Bezug auf Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen geäußert. Dazu hat das Gericht vor kurzem in vier Beschlüssen Grundlegendes zu folgenden Aspekten erläutert:
- zu wahren Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre
- zu der falschen Einordnung einer Äußerung als Tatsache
- zu der falschen Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik
Rufmord im Netz - und wie Sie sich dagegen wehren
Wenn Sie von rechtsverletzenden bzw. rufschädigenden Inhalten betroffen sind, können Sie juristisch dagegen vorgehen.Gerne können Sie sich an die Anwaltskanzlei Wienen wenden, um Ihre Interessen durch die Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht vertreten zu lassen - sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
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Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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