Tatsachenbehauptung, Meinungsäußerung, Unterlassung - aktuelle Rechtsprechung

Tatsachenbehauptung, Meinungsäußerung, Unterlassung - aktuelle Rechtsprechung
31.08.2016255 Mal gelesen
Wer gegen rufschädigende Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik vorgehen will, den wird die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts interessieren.

In einer "Serie" von Beschlüssen hat das BVerfG sich zu Fragen in Bezug auf Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen geäußert. Dazu hat das Gericht vor kurzem in vier Beschlüssen Grundlegendes zu folgenden Aspekten erläutert:

Rufmord im Netz - und wie Sie sich dagegen wehren

Wenn Sie von rechtsverletzenden bzw. rufschädigenden Inhalten betroffen sind, können Sie juristisch dagegen vorgehen.Gerne können Sie sich an die Anwaltskanzlei Wienen wenden, um Ihre Interessen durch die Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht vertreten zu lassen - sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

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