Swiss Life: „Widerrufsjoker“ nutzen und den Darlehensvertrag ablösen

Swiss Life: „Widerrufsjoker“ nutzen und den Darlehensvertrag ablösen
25.11.2015453 Mal gelesen
Ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Kreditnehmer von Swiss Life, die ihre Zinslast auf aktuell marktübliche Konditionen senken möchten, können das in vielen Fällen mit dem sogenannten "Widerrufsjoker" erreichen. Der Widerruf des Darlehens gegenüber Swiss Life bringt den großen Vorteil mit sich, dass Kunden aus den teuer gewordenen Kreditverträgen aussteigen können, ohne der Bank eine Menge Geld an Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Voraussetzungen des Widerrufs Ihres Darlehens gegenüber Swiss Life

Um Ihren Kreditvertrag bei Swiss Life auch nach langer Laufzeit widerrufen zu können, müssen folgende Bedingungen gegeben sein:

  1. Sie handelten bei Aufnahme des Darlehens als Verbraucher, also zu überwiegend privaten Zwecken, § 13 BGB.
  2. Ihr Kreditvertrag mit Swiss Life wurde nach dem 1. November 2002 geschlossen.
  3. Die Widerrufsbelehrung von Swiss Life enthält Fehler.

Diese Punkte sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass Kreditinstitute wie Swiss Life seit dem ersten November 2002 verpflichtet sind, ihre Kunden bei Abschluss eines Kreditvertrags anhand bestimmter Informationspflichten über ihr Widerrufsrecht zu belehren. Verbrauchern wurde dieses Widerrufsrecht gesetzlich eingeräumt, um ihnen die Möglichkeit zu geben, einen solch wirtschaftlich bedeutenden Vertragsschluss erneut zu durchdenken. Der Bundegerichtshof sieht für die Ausübung des Widerrufsrechts eine umfassende und eindeutige Belehrung als Voraussetzung an. Deshalb legt er fest, dass in Fällen fehlerhafter Widerrufsbelehrung durch die Bank nicht die gewöhnliche Frist von zwei Wochen gilt, sondern der Widerruf zeitlich unbegrenzt erklärt werden kann. Daher kann auch bereits nach Jahren der Laufzeit des Kredits der Widerruf erklärt werden.

Folgen des Widerrufs des Kreditvertrags gegenüber Swiss Life

Durch einen erfolgreichen Widerruf entsteht ein Rückabwicklungsverhältnis. Das führt dazu, dass die beiderseits empfangenen Leistungen zurückgewährt werden müssen. Der große Vorteil eines Widerrufs gegenüber einer Kündigung vor Ablauf der Zinsbindung aber ist folgender: Die Vorfälligkeitsentschädigung, die Banken bei einer Kündigung von ihren Kunden verlangen, kann bei einem Widerruf nicht gefordert werden. Die Vorfälligkeitsentschädigung kann je nach Darlehenssumme mehrere Tausend oder gar Zehntausend Euro betragen. Daher ist der Widerruf gegenüber der Kündigung finanziell deutlich lohnender.

Gesetzesentwurf soll unbefristetes Widerrufsrecht im nächsten Jahr kippen

Diese relativ unkomplizierte und finanziell attraktive Möglichkeit, sich von teuer gewordenen Altkrediten zu lösen, steht allerdings aktuell auf der Kippe. Eine geplante Gesetzesänderung sieht vor, das zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht abzuschaffen. Demnach könnten Darlehen der Jahre 2002 bis 2010 nach dem 21. Juni 2016 nicht mehr widerrufbar sein. Kanzlei Werdermann | von Rüden rät interessierten Verbrauchern daher zu einer zeitnahen Prüfung ihrer Unterlagen.

Swiss Life gibt Fristbeginn ungenau an - "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung"

Auch Kunden der Swiss Life, die in der Zeit um 2009 bis 2012 einen Kredit aufnahmen, könnten Chancen haben, sich mit Hilfe des "Widerrufsjokers" vom Darlehensvertrag zu lösen. Zwar ist die Aussicht auf Erfolg von Fall zu Fall verschieden und es bedarf jeweils einer individuellen Prüfung der Widerrufsbelehrung. Aber die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden konnten bereits in etlichen Belehrungstexten Schwachstellen entdecken. So belehrte Swiss Life die Darlehensnehmer beispielsweise über den Fristbeginn so: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung (...)." Diese Formulierung erweist sich jedoch für den durchschnittlichen Kunden als völlig unbrauchbar. Denn sie lässt keinen Schluss über den genauen Beginn zu. Die Frist könnte mit Erhalt der Belehrung beginnen oder eben auch später. Darlehensnehmer stehen mit dieser Information genauso ratlos dem Fristbeginn gegenüber wie ohne sie. Aber genau solche Informationslücken über die Umstände des Widerrufs soll die Widerrufsbelehrung vermeiden.

Andere Kreditinstitute - gleicher Fehler

Zahlreiche andere Banken gaben den Fristbeginn in ihren Widerrufsbelehrungen ähnlich kryptisch an. So beispielsweise die BW Bank (2007/2008), die Bausparkasse Mainz (2007), die DSL Bank (2004-2008) oder die Hamburger Sparkasse (2003-2006).

Kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen von Swiss Life durch die Kanzlei  Werdermann | von Rüden

Einer Widerrufserklärung sollte stets eine umfassende rechtliche Prüfung der Vertragsdokumente vorausgehen. Denn der Erfolg eines Widerrufs hängt sehr stark von einem professionellen Auftreten gegenüber der Bank sowie einer handfesten juristischen Argumentation ab. Die im Verbraucherrecht erfahrenen Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden bieten als ersten Schritt in Richtung eines Ausstiegs aus dem Vertrag mit Swiss Life eine kostenlose Erstbegutachtung an. Die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden besitzen viel Erfahrung mit dem Widerruf von Immobilienkrediten und konnten bereits zahlreiche Mandanten beim Ausstieg aus Kreditverträgen begleiten.

 

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