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Autor: Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Roman Becker - 09.08.2007 - 1.389 mal gelesen.

Bahn haftet nicht für Schäden auf dem Autozug? Von wegen!

"Wird bei einer Fahrt mit dem Autozug ein Auto beschädigt, haftet die Deutsche Bahn in der Regel nicht dafür. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer Autozug- und Fährversicherung", so DB-Autozug-Sprecher Stefan Karpenstein in Dor...

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