Studienplatzklage

Schule und Hochschule
11.02.2011843 Mal gelesen
Die Anzahl der Studienplätze ist begrenzt. Dies führt Jahr für Jahr dazu, dass zahlreiche Studienplatzbewerber abgelehnt werden und keinen Studienplatz erhalten.

Bei den meistbegehrten Studienplätzen wie Tiermedizin, Zahnmedizin, Biologie, Humanmedizin, Pharmazie  und Psychologie führt dies zu jahrelangen Wartezeiten. Das Studienplatzangebot verschärft sich dadurch, dass viele Hochschulen ihre wahren Studienplatzkapazitäten nicht preisgeben. Um einen offiziell von den Hochschulen nicht genannten Studienplatz zu erhalten, muss der Studienplatzbewerber ein außergerichtliches und gerichtliches Antrags- und Bewerbungsverfahren gegen die Hochschule in Gang setzen. Das Verfahren zielt darauf ab, einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Höchstzahl zu erhalten. Da es nach der Logik keine Studienplätze außerhalb der festgesetzten Höchstzahl geben kann, müssen diese Studienplätze notgedrungen in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren mit dem Ziel der Kapazitätsoffenlegung durch die Hochschule gefunden werden. Mit Hilfe dieser gerichtlichen Kapazitätskontrolle können freie Studienplätze erschlossen und besetzt werden. Die Hochschule wird durch Gerichtsentscheid gezwungen, den Studienplatz dem Antragsteller zur Verfügung zu stellen. Existieren allerdings mehr Bewerber als freie Studienplätze, so wird im Losverfahren entschieden und der Bewerber kann im ungünstigsten Fall leer ausgehen. Um die Chancen auf Erhalt eines Studienplatzes zu verbessern, sollte der Studienbewerber mehrere Hochschulen verklagen.

Die bevorstehende Absenkung der Schuldauer, bis zur Erlangung der Hochschulreife, von der derzeit 13 auf zukünftig 12 Schuljahre und der ebenfalls bevorstehende Wegfall der Wehrpflicht, wird in nächster Zeit zu einem deutlichen Anstieg der Studienplatzbewerber führen. Der Wettbewerb um freie Studienplätze erfährt dadurch eine nochmalige Verschärfung.

Das außergerichtliche und das gerichtliche Verfahren zum Erhalt eines Studienplatzes gestalten sich kompliziert, sodass die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch genommen werden sollte. Die Verfahrensdauer ist unterschiedlich und liegt bei mindestens 1 Jahr. Die nicht unerheblichen Kosten werden von einigen Rechtschutzversicherungen mit "Verwaltungsrechtschutz" getragen, anderenfalls muss der Mandant dafür selbst eintreten.