Stiftung Warentest: Beratungsmängel bei Baufinanzierung

Stiftung Warentest: Beratungsmängel bei Baufinanzierung
16.02.2017404 Mal gelesen
Die Stiftung Warentest hat schwere Beratungsmängel bei der Beratung durch Banken und Kreditvermittler zur Baufinanzierung festgestellt. Aufgrund der Testergebnisse hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine strengere Kontrolle der Finanzdienstleister gefordert.

Die Stiftung Warentest hat schwere Beratungsmängel bei der Beratung durch Banken und Kreditvermittler zur Baufinanzierung festgestellt. So sahen z. B. in jedem vierten Fall die empfohlenen Kredite monatlich höhere Zahlungen vor, als der Kunde zur Zahlung in der Lage war. Eine gute Beratung sei die Ausnahme gewesen. Aufgrund der Testergebnisse hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine strengere Kontrolle der Finanzdienstleister gefordert. Die Stiftung Warentest hatte in 143 Gesprächen 21 Banken und Kreditvermittler jeweils mit dem identischen Testfall konfrontiert.

Die Testergebnisse offenbaren eine oft zu laxe Finanzierungsplanung des Beraters. Die Fehler sind vielfältig. So blieben im Rahmen der Finanzierungsberatung Kostenpositionen wie das Hausgeld bei Erwerb einer Eigentumswohnung unberücksichtigt. In anderen Fällen wurden die Kosten für die Lebenshaltung zu niedrig angesetzt oder ein zu hoher Finanzbedarf ohne Berücksichtigung des Eigenkapitals der Kunden angesetzt. In jedem fünften Fall ergab sich hingegen eine Finanzierungslücke von ca. EUR 10.000,00. Zudem stellten die Tester fest, dass dem Kunden wichtige Informationen wie ein Tilgungsplan oder bei Kombiprodukten (Kredit und Bausparvertrag) die Effektivverzinsung vorenthalten wurden.

Die festgestellten Fehler können zum Teil erhebliche Folgen haben. Verstößt der Baufinanzierer gegen die gesetzlichen Pflichten, die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers richtig zu prüfen, kann sich der Zinssatz des Darlehens ermäßigen. Daneben kommen im Einzelfall Schadenersatzansprüche in Betracht, wenn die Bank oder der Vermittler sich auf eine Beratung gegenüber dem Kunden eingelassen hat. In einem solchen Fall wird ein Beratungsvertrag mit dem Kunden geschlossen, der für die Bank oder den Vermittler besondere Pflichten begründet. Nach der Rechtsprechung ist die Bank oder der Vermittler dann verpflichtet, seinen Kunden gewissenhaft und vollständig zu beraten und die Vor- und Nachteile einer Finanzierung umfassend, richtig und verständlich zu erläutern. Verstößt die Bank oder der Vermittler gegen diese Pflichten, kommt ein Schadenersatzanspruch in Betracht.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung von Anlegern und Bankkunden im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert.