Steuerhinterziehung: Kein Risiko bei der Selbstanzeige eingehen

Steuerhinterziehung: Kein Risiko bei der Selbstanzeige eingehen
30.05.2016328 Mal gelesen
Schon bei einer Steuerhinterziehung in Höhe von 50.000 Euro kann eine Freiheitsstrafe drohen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige kann vor einer Verurteilung schützen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie der Bundesgerichtshofs unlängst entschieden hat, kann nicht erst bei einer Steuerhinterziehung in Höhe von 100.000 Euro eine Freiheitsstrafe drohen, sondern schon bei einer Hinterziehungssumme von 50.000 Euro könne eine Haftstrafe in Betracht kommen. Dabei ist zu beachten, dass die Höhe der hinterzogenen Steuern nicht alleine für das Strafmaß entscheidend ist. Vielmehr kommt es immer auf die Betrachtung des Einzelfalls an. Schuldeinsicht oder Reue können bei der Bewertung eine wichtige Rolle spielen.

Um sich erst gar nicht auf dieses riskante Spiel einzulassen, haben Steuersünder aber auch nach wie vor die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu stellen. Selbst wenn diese scheitern sollte, wirkt sie sich in der Regel immer noch positiv auf das Strafmaß aus, da sie ähnlich wie ein Geständnis gewertet wird.

Ziel der Selbstanzeige ist aber natürlich, eine Verurteilung zu vermeiden. Damit dies gelingen kann, muss sie mehrere Faktoren erfüllen. Zunächst muss die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden. Das heißt, die Tat darf noch nicht durch die Behörden entdeckt worden sein, weil dann ein Sperrgrund für die Selbstanzeige vorliegt. Darüber hinaus muss die Selbstanzeige auch vollständig und fehlerfrei sein, um strafbefreiend wirken zu können. Dazu müssen u.a. alle steuerrelevanten Vorgänge der vergangenen zehn Jahre gegenüber dem zuständigen Finanzamt offengelegt werden.

Diese hohen Anforderungen des Gesetzgebers sind für den Laien ohne kompetente Hilfe kaum zu erfüllen. Wer es dennoch auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen versucht, geht ein hohes Risiko ein. Denn die komplexen Vorgänge lassen sich so praktisch nicht erfassen und Fehler sind schon fast vorprogrammiert. In der Konsequenz scheitert dann die Selbstanzeige.

Damit das nicht passiert, sollten von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige beauftragt werden. Sie können die Umstände eines jeden Einzelfalls genau bewerten und wissen, welche Unterlagen und Dokumente die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

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