Stellungnahme des Max-Planck-Instituts – Kritik am geplanten Leistungsschutzrecht auch aus der Wissenschaft

Internet, IT und Telekommunikation
08.12.2012409 Mal gelesen
Die Kritik am geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverleger reißt nicht ab. Nun haben sich auch führende Wissenschaftler aus dem Bereich des Urheber und Medienrechts mit gewichtigen Argumenten gegen den Gesetzesvorschlag ausgesprochen.

Nachdem die Bundesregierung eine Kabinettsvorlage für  ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger vorgelegt hat, reißt die Kritik hieran nicht ab. Neben zahlreichen anderen Kritikern hatte zuletzt auch Google als potenzieller Hauptbetroffener mit der Kampagne "Verteidige Dein Netz" in eigener Sache Partei ergriffen und zur Stellungnahme gegen den Entwurf aufgerufen.

 

Nun hat sich auch eine Gruppe namhafter Rechtswissenschaftler unter Federführung des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (MPI) sowie des Fachausschusses Urheber- und Medienrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht (GRUR) klar gegen die geplante Neuerung positioniert. In einer vor wenigen Tagen veröffentlichten Stellungnahme, die in Thomas Hoeren, Ansgar Ohly, Haimo Schack und anderen äußerst prominente Unterstützer findet, wird das Leistungsschutzrecht in aller Deutlichkeit abgelehnt.

 

Der Entwurf in seiner momentanen Form sieht in einem neuen § 87f Absatz 1 UrhG für Presseverlage ein Leistungsschutzrecht auch bei der Verlinkung von Verlagsprodukten im Internet unter Verwendung kleiner Textausschnitte (sog. Snippets) vor. Ein solches sei nach Ansicht der Wissenschaftler mangels eines Marktversagens jedoch überhaupt nicht erforderlich. Darüber hinaus werde die geplante Änderung aufgrund begrifflicher Unschärfen des Entwurfs und darin angelegter Interessenkollisionen zwischen den Beteiligten zur mehr Rechtsunsicherheit führen. Insbesondere aber fürchten die Verfasser, dass im Fall der Verabschiedung der Entwurfsfassung Suchmaschinen als Leidtragende der Regelung die Inhalte deutscher Presseverlage überhaupt nicht mehr verlinken. Dies könne im Ergebnis sowohl deutsche Nutzer beim Auffinden von Informationen benachteiligen, als auch für die deutsche Volkswirtschaft erhebliche nachteilige Auswirkungen entfalten.

 

Vor diesem Hintergrund äußern die Unterzeichner ihre Verwunderung, weshalb es die Entwurfsfassung überhaupt in die erste Lesung geschafft hat. Man darf also gespannt sein, ob der Bundestag - wie in der Vergangenheit bereits einige Male geschehen - entgegen der fast einhelligen Meinung der Wissenschaft ein Gesetz passieren lassen wird und falls ja, in welcher konkreten Ausgestaltung das Leistungsschutzrecht dann eingeführt wird.

 

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