Ständige Erreichbarkeit - Fakten rund um das Diensthandy

Arbeit Betrieb
14.09.2016503 Mal gelesen
Das Diensthandy ist oft ein Übel - Wir klären, was es rund um das Arbeitstelefon für Mythen und Fakten gibt, die für Arbeitnehmer interessant sind!

Ein Diensthandy zu besitzen kann für den Arbeitnehmer sowohl Vor- als auch Nachteile haben. Welche Pflichten habe ich, wenn ich ein Diensthandy bekommen habe? Muss ich ständig erreichbar sein? Und darf ich dieses Handy auch für private Zwecke nutzen?

Ein Diensthandy ist schon lange keine Seltenheit mehr. Inwiefern das Handy jedoch anderweitig, als zu Arbeitszwecken genutzt werden darf, ist mit dem Arbeitgeber abzusprechen. Wenn die Nutzung für private Zwecke durch ihn untersagt wurde, gilt dies als offizielles Verbot und darf sogar durch den Chef kontrolliert werden. Der Internetverlauf, Emails und die Mobilfunkdaten müssen ihm also auf Wunsch offen gelegt werden. Gibt es diese Vereinbarung jedoch nicht, kommt das Fernmeldegeheimnis zum Tragen und die Daten auf dem Handy des Arbeitnehmers müssen nicht zur Einsicht bereitgestellt werden. 


Vereinbarungen von Beginn an treffen! 

Es ist daher ratsam, sämtliche Verbote und Regelungen schon anfangs schriftlich festzuhalten, um Missverständnissen und Auseinandersetzungen vorzubeugen. Gibt es diese vertragliche Vereinbarung jedoch nicht, ist immer davon auszugehen, dass die Nutzung für private Zwecke untersagt ist und das Diensthandy schlichtweg nur Diensthandy ist. 
Auch private Gespräche mit dem Diensthandy während der Arbeitszeit können sanktioniert werden. 


Benutzung des Handys im Urlaub

Wird das Diensthandy im Urlaub verwendet, kann es schnell ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Rechnungen durch Telefonate oder SMS, die nicht mit dem Arbeitgeber abgesprochen sind, können zurückverlangt werden und im schlimmsten Fall als Kündigungsgrund gelten. Dies gilt natürlich genau so für das Surfen im Internet des Auslandes, wodurch es gerade außerhalb der EU schnell zu einer enorm hohen Handyrechnung kommen kann.


Fahrlässigkeit kann zur Abmahnung führen

Auch beim Herunterladen von Apps sollte man Vorsicht walten lassen. Oftmals sind nicht seriöse Apps mit Viren versehen, die das Handy funktionsuntüchtig machen. Ist das der Fall und wurde vorher diesbezüglich ein Verbot ausgesprochen, kann eine Abmahnung die Folge sein. 
Zudem sollte das Diensthandy immer sicher aufbewahrt werden. Denn kommt es zu einem Diebstahl, wird überprüft, wie viel Acht man als Arbeitnehmer auf sein Diensthandy gegeben hat. Wird hier Fahrlässigkeit nachgewiesen, kann auch dies eine Abmahnung nach sich ziehen.

Muss ich dauerhaft erreichbar sein?

Auch in diesem Fall kommt es auf die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an. Wenn eine Zeitspanne verabredet wurde, in der man dienstlich erreichbar sein muss, muss diese Regelung auch eingehalten werden und Anrufe oder ähnliches müssen beantwortet werden. 
Ist dies nicht vertraglich festgehalten, gilt der offizielle Feierabend auch für das Diensthandy. 

Allgemein gilt also beim Besitzen eines Diensthandys: Eine Absprache zwischen Chef und Mitarbeiter ist das A und O, wenn man Konflikte und Probleme vermeiden möchte.