So vermeiden Sie als Schuldner einer Forderung teure Verfahrenskosten

So vermeiden Sie als Schuldner einer Forderung teure Verfahrenskosten
28.01.20172111 Mal gelesen
Es gibt viele Ursachen, dass fällige Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können. In dem Beitrag wird dargestellt, wie Sie als Schuldner Rechtsanwalts- und Gerichtskosten verhindern können.

Es gibt viele Ursachen, dass fällige Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können: Häufig ist z. B. ein Verlust des Arbeitsplatzes die Ursache. Oder bei einer selbständigen Tätigkeit bleiben Aufträge aus.

Werden nun die laufenden Verbindichkeiten nicht bezahlt, kündigen die Gläubiger häufig irgendwann die Einschaltung von Rechtsanwälten zur Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens an und weisen auf die dadurch zusätzlichen Kosten hin, die der Schuldner als sog. Verzugsschaden zu ersetzen hat.

Warum lässt der Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren durchführen? Nun, er will einen sog.Schuldtitel erlangen will, also ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Dieser Schuldtitel sorgt zum einen dafür, dass die Forderung des Gläubigers praktisch nicht mehr verjähren kann. Und zum anderen kann der Gläubiger aus dem Schuldtitel die Zwangsvollstreckung betreiben.

Als Schuldner können Sie aber aktiv werden und die erheblichen, von Ihnen als Schuldner zu tragenden  Anwalts- und Gerichtskosten für ein gerichtliches Verfahren vermeiden.

Wie geht das, fragen Sie zu Recht? Folgendermaßen: Wenn die Forderungen Ihrer Gläubiger ohne Zweifel berechtigt ist, bieten Sie jedem von ihnen schriftlich an, ein sog. notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel zukommen zu lassen.

Ein notarielles Schuldanerkenntnis ist nämlich ebenfalls ein Schuldtitel und erfüllt also denselben Zweck wie ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid. Die Kosten dafür betragen aber nur einen Bruchteil der Kosten für ein Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungsbescheid.

Weisen Sie Ihre Gläubiger in Ihrem Schreiben zudem höflich mit einem Satz auf deren sog. Schadensminderungspflicht hin. Wenn sie auf Ihren Vorschlag nicht eingehen und stattdessen doch durch einen Anwalt ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage einleiten lassen, schreiben Sie dem Gericht, dass Sie die Forderung anerkennen und stellen zudem den Antrag, dem jeweiligen Gläubiger diese von ihm selbst unnötig veranlassten Kosten des Gerichtsverfahrens aufzuerlegen.

Wie der Name schon sagt, wird ein notarielles Schuldanerkenntnis von einem von Ihnen zu beauftragenden Notar ausgestellt. Lassen Sie sich die Kosten dafür vom Notar oder dessen Mitarbeiter vorher mitteilen.

Zweierlei haben Sie so erreicht:

1. Sie signalisieren Ihren Gläubigern Ihre Kooperationsbereitschaft und zeigen ihnen, dass Sie sich Ihrer Verantwortung als Schuldner stellen und nicht "den Kopf in den Sand stecken". Dies kann die Möglichkeit zu einem konstruktiven Gespräch sein, in dessen Rahmen Gläubiger Ihnen vielleicht sogar ihre Hilfe anbieten, z. B. durch Vermittlung von Kontakten zu neuen Arbeitgebern.

2. Sie verringern die Verfahrenskosten auf das notwendige Minimum.

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