SlimSticks – Warnung vor Abofalle der PayPlus GmbH

SlimSticks – Warnung vor Abofalle der PayPlus GmbH
11.09.2016300 Mal gelesen
Bei Facebook wirbt die PayPlus GmbH damit, dass man bei ihr eine kostenlose Packung SlimSticks bestellen kann. Verbraucher sollten aufpassen, dass sie nicht in eine teure Abofalle geraten.

Facebook: SlimSticks angeblich "gratis"

Das Posting bei Facebook lautet wörtlich etwa: "Hol Dir jetzt eine Packung SlimSticks gratis und sicher Dir das kostenlose SlimSticks FitBand (Bluetooth). Noch nie war Abnehmen leichter." Dabei wird auf einen Link mit der Bezeichnung slimsticks-gratis.de verwiesen.

Text der Webseite: "Testen Sie SlimSticks kostenlos"

Dort finden Nutzer die fettgedruckte Überschrift vor: "Testen Sie SlimSticks® kostenlos". Wenn man die Seite herunterscrollt, ist auch davon die Rede, das angeblich SlimSticks "verschenkt" werden. Am Ende steht ebenfalls in fetter Schrift angegeben: "Interesse? Worauf warten Sie! Sie haben kein Risiko, holen Sie sich eine gratis Testpackung". Wer daraufhin auf den Button "mehr Info/jetzt testen" klickt, liest zunächst einmal den folgenden auffällig gestalteten Text: "Heute noch . gratis Testpakete verfügbar".

Achtung Abofalle

Lediglich im Kleingedruckten ist davon die Rede, was den Verbraucher wirklich erwartet: Wer das "Testpaket bestellt", schließt demzufolge ein kostenpflichtiges Abo zum Preis von 49,- Euro im Monat für drei Monate zum Preis in Höhe von insgesamt 149,70 € ab. Anders sieht es nur dann aus, wenn er von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht. Selbst im Falle eines rechtzeitigen Widerrufsrechtes soll er die "Logistikpauschale" in Höhe von in Höhe von 9,95 EUR entrichten.

Fazit:

Verbraucher die überraschenderweise eine Rechnung von der PayPlus GmbH erhalten, sollten unbedingt von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Wenn die zweiwöchige Widerrufsfrist bereits abgelaufen worden ist, ist ebenfalls im Einzelfall fragwürdig, ob die betroffenen Verbraucher die Rechnung tatsächlich bezahlen müssen. Dies hängt davon ab, ob ein Vertragsschluss erfolgt ist. Hiervon kann allenfalls dann die Rede sein, wenn der Verbraucher in ausreichender Weise auf die Kostenpflicht durch einen speziellen Button hingewiesen worden ist. Dies ergibt sich aus § 312j Abs. 3 BGB. Dies war bis vor kurzem nicht der Fall, wie sich aus einer Warnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen vor SlimSticks der Firma PayPlus GmbH ergibt. Neuerdings befindet sich ein solcher Button "kostenpflichtig bestellen" unterhalb des Bestell-Formulars. Gleichwohl könnte es sich aufgrund der äußeren Aufmachung - etwa durch die auffällige Überschrift "Testen Sie SlimSticks® kostenlos" - und dem Text der Facebook Postings um eine Irreführung handeln. Wer auf diese Abofalle hereingefallen ist, sollte nicht vorschnell zahlen. Besser sollte er sich an einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale wenden.

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