SiC Processing GmbH – jetzt geht es Schlag auf Schlag

SiC Processing GmbH – jetzt geht es Schlag auf Schlag
27.03.20131101 Mal gelesen
Fast täglich gibt es neue Nachrichten zur 7,125%-Anleihe der SiC Processing GmbH. Kaum eine gibt zu Hoffnungen Anlass. Schon am 2. April 2013 wird in einer Gläubigerversammlung über die Forführung der Insolvenz in Eigenverwaltung Beschluss gefasst. Inzwischen ist Masseunzulänglichkeit angezeigt.

Inhaber des 7,125% TechBonds der SiC Processing GmbH (A1H3HQ / ISIN: DE000A1H3HQ1) brauchen zur Zeit stake Nerven.

  • Das Insolvenzgericht Amberg hatte der SiC Processing eine Frist gesetzt, bis zum 19. März 2013 einen Insolvenzplan einzureichen. Über den Insolvenzplan hätten die Anleiheinhaber wenigstens erfahren, ob und in welcher Höhe sie eine Quote auf ihre Anleiheforderungen zu erwarten hatten. Dieser Insolvenzplan liegt aber bis heute nicht vor. Dies hatte die SiC Processing dem Gericht am 19. März 2013 ganz lapidar mitgeteilt. Verhandlungen mit chinesischen Banken seien komplizierter als angenommen. Ob und wann es überhaupt noch einen Plan geben soll, sagte die SiC Processing GmbH nicht. SiC Processing hat diese diese Information weder auf ihrer website noch über ihren newsletter mitgeteilt.
  • Weiter hatte das Insolvenzgericht Amberg für den 17. April 2013 zu einer Gläubi­ger­versammlung geladen. Dort sollten diverse wichtige Entscheidungen gefällt werden, etwa die, ob SiC Processing die Insolvenz weiter in Eigenverwaltung führen darf, oder ob die Ge­schäfts­führung ihre Befugnisse an einen Insolvenzverwalter abzutreten hat. Wie nun www.insolvenzbekanntmachungen.de zu entnehmen ist, wird diese Abstimmung teilweise vor­gezogen. Termin ist nun bereits der 2. April 2013.Auch diese Information fand sich weder auf der website der SiC Processing GmbH, noch wur­de sie per newsletter mitgeteilt.
  • Am 26. März 2013 kam schließlich die Nachricht mit der größten Tragweite: Der Sachwalter Dr. Hubert Ampferl hat dem Insolvenzgericht Masseunzulänglichkeit gem. § 207 InsO ange­zeigt. Die SiC Processing GmbH kann folglich zwar die Kosten des Insolvenzverfahrens be­glei­chen, nicht aber die laufenden Verbindlichkeiten, die seit der Eröffnung des Verfahrens ent­stan­den sind.Wenigstens diese Information hat die SiC Processing GmbH öffentlich gemacht.

Bei solchen Vorgängen stellt sich die Frage, ob die Insolvenz der Ge­schäfts­führung der SiC Processing GmbH nicht zunehmend entgleitet. Insolvenzpläne werden oft schon vor der eigentlichen Antragstellung mit den Beteiligten vorab geklärt. Das hat die Geschäftsführung hier nicht getan, mit der peinlichen Folge, dass es nun gar keinen Plan gibt. Zum zweiten muss sich die Geschäftsführung die Frage gefallen lassen, ob sie ihre Anleihegläubiger und deren Nöte genügend ernst nimmt. Wenn ein Unternehmen bestimmte wesentliche Umstände verschweigt, wäre es fast besser, überhaupt keine Informationen zu erteilen. Die Anleger wüssten dann wenigstens, dass sie sich darum selbst kümmern müssen. Und schließlich muss kritisch hinterfragt werden, ob die SiC Processing GmbH ihre finanzielle Lage stets zutreffend mitgeteilt hat. Als vor ca. dreieinhalb Monaten der Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt wurde, war die Gesellschaft angeblich nur "drohend zah­lungs­unfähig". Wenn aber jetzt sogar Masseunzulänglichkeit vorliegt, ist es in Wahrheit doch offensichtlich schon deutlich schlimmer.

Insolvenz in Eigenverwaltung heißt, dass der Schuldner seine Geschäfte selbst weiterführt. Es gibt keinen Insolvenzverwalter, der an seine Stelle tritt, sondern nur einen Sachwalter. Mehr als eine Aufsichtsperson ist dieser Sachwalter allerdings nicht. Kritiker sagen, so werde der Bock zum Gärtner gemacht.

Aus Sicht der Anleger kommt ein Weiteres hinzu: Die Gelder aus der Anleihe tilgten als allererstes die früheren Gesellschafterdarlehen und die Bankkredite. In dieser Situation spricht vieles dafür, dass ein or­dentlicher Insolvenzverwalter das Un­ter­neh­men analysiert, und nicht die frühere Geschäfts­füh­rung, die mit solchen Aktionen die Krise zu verantworten hat.

Darüber wird bereits in der Gläubigerversammlung am 2. April 2013 entschieden werden. Anleiheinhaber sollten versuchen, daran selbst oder über einen Vertreter teilzunehmen.

Der Verfasser berät Anleger und Verbände speziell im Zusammenhang mit notleidenden Schuld­ver­schreibungen. Es besteht vertiefte Expertise im Schuld­ver­schreibungsgesetz und in Insol­venz­plan­ver­fahren. Der Verfasser ist in anderen Verfahren auch als gemeinsamer Vertreter tätig (so genannter "Gläubigervertrerter", § 7 Abs. 1 SchVG).

 Nachtrag: Durch ihre selektive Informationspolitik haben sich die Verantworlichen der SiC Processing GmbH inzwischen eine Strafanzeige eingehandelt:

www.dgap.de/dgap/News/corporate/exchange-investors-bafin-anzeige-moegliche-marktmanipulation-handel-mit-sic-processing-anleihen/?companyID=1310&newsID=750979

Kontakt:

RA Dr. Franz Wagner

Finck Althaus Sigl & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater

Nußbaumstraße 12
80336 München
Telefon: 49 (0) 89/ 652001
Telefax: 49 (0) 89/ 652002

www.finck-partner.de

wagner@finck-partner.de