"Bath-Buddy" Kassenleistung

Fachartikel aus dem Bereich Gesundheit, Arzthaftung und Krankenversicherung - 28.04.2010 - 595 mal gelesen.
Eine Hilfsmittelversorgung mit einem aufblasbarem Badewannenlifter („Bath Buddy/Badefreund“) kann im Einzelfall eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Hilfsmittelversorgung nach § 33 SGB V sein.
 
Die Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten mit einem Badewannenlifter im häuslichen Bereich verhilft diesen im Rahmen der Grundbedürfnisse zu einer hinreichenden Körperpflege. Dieses Grundbedürfnis umfasst insbesondere die Möglichkeit, selbständig eine Ganzkörperreinigung durchzuführen. Dieses hat im Regelfall durch ein Duschbad zu erfolgen (Sächs. LSG, Urteil vom 18.12.2009, L 1 KR 11/09), kann aber im Einzelfall auch ein Vollbad erfordern, wenn nämlich nur dieses aus körperlichen Gründen durchführbar ist.
 
Das Hilfsmittelverzeichnis für diese Fälle ein Vielzahl von Badewannenliftern für die Versorgung nach § 33 SGB V vor, die grundsätzlich versorgungsfähig sind. Aber auch diese können in Einzelfällen nicht geeignet sein, den individuellen Erfordernissen gerecht zu werden.
 
Das SG Dresden hat einer Klägerin mit erheblicher Osteoporose daher einen aufblasbaren Wannenlift zugesprochen (Entscheidung vom 8.3.2010, S 25 KR 240/08), der üblicherweise nicht über den für den Hilfsmittelbereich klassischen Sanitätshausvertrieb Verbreitung findet. Die Krankenkasse hatte zunächst argumentiert, dass es sich bei diesem Wannenlifter nicht um ein Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung handelt, wohl wegen seiner fehlenden Listung des Produktes im Hilfsmittelverzeichnis.
 
Jedoch stellte sich nach einer Testversorgung heraus, dass ein herkömmlicher Badewannenlifter mangels ausreichender Polsterung nicht dem individuellen Beschwerdebild entsprach, diese sogar noch beförderte. Auf die fehlende Eingliederung im Hilfsmittelverzeichnis kommt es in ständiger Rechtsprechung des BSG nicht an. Maßgeblich ist, dass die Auswirkungen der Behinderung im Einzelfall behoben oder gemildert werden.
 
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