Selbstbestimmung und Wohnformen im Alter (Goßens / Berlin)

Fachartikel aus dem Bereich Arbeit, Soziales, Angestellte und Beamte - 22.06.2009 - 2.524 mal gelesen.
Selbstbestimmung und Wohnformen im Alter - Pflegestützpunkte bieten kostenlose Pflegeberatung - Grundlagen - Hinweise - Adressen

Unsere Lebenserwartung in Deutschland steigt weiter an. Jedes zweite neugeborene Mädchen in Deutschland wird statistisch noch im nächsten Jahrhundert leben. Das Statistische Bundesamt (Wiesbaden) teilt mit, dass die durchschnittliche Lebenserwartung für neugeborene Jungen 76,9 Jahre und für neugeborene Mädchen 82,3 Jahre beträgt. Aus der Statistik für die Jahre 2005/2007 ergibt sich auch eine deutlich höhere Lebenserwartung von 60-jährigen Männern auf weitere 20,7 Jahre und für 60-jährige Frauen auf weitere 24,6 Lebensjahre. 80-jährige Männer haben statistisch eine weitere Lebenserwartung von über 7,5 Jahren und 80-jährige Frauen eine weitere Lebenserwartung von fast neun Lebensjahren.

Das Erfreuliche ist, dass aufgrund dieser demographischen Entwicklung unser Lebensalter statistisch stetig ansteigt und bereits im Jahr 2050 die Zahl der über 60-Jährigen von derzeit 20,5 Mio. auf voraussichtlich 28,8 Mio. Menschen erhöht.

Mit der Erhöhung des Lebensalters steigen aber auch die Anforderungen an unsere soziale Absicherung im Alter.

Deutschland ist ein sozialer Bundesstaat
Nach Art. 20 Abs. 1 ist die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Rechtsstaat. Aus dem sog. Sozialstaatsprinzip ergibt sich der Auftrag an den Gesetzgeber, die Freiheit durch soziale Sicherung auch im Alter zu realisieren. Neben der bewährten gesetzlichen Rentenversicherung setzen immer mehr Menschen auf zusätzliche private Vorsorge um sich im Alter ein Leben in Freiheit und Selbstbestimmung nach ihren Bedürfnissen gestalten zu können. Dabei ist es der Wunsch fast aller Menschen möglichst lange im häuslichen Bereich zu verbleiben. Mit der Einführung der Pflegeversicherung kam auch der Gesetzgeber dem Wunsch der Bürger nach, die Pflegebedürftigkeit durch unser Sozialversicherungssystem auch in der häuslichen Pflege abzusichern.

Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995 eingeführt und genießt inzwischen sowohl bei den Pflegebedürftigen als auch bei den Versicherten große Akzeptanz. Denn die Leistungen dieser Versicherung helfen dem alternden Menschen entsprechend seiner persönlichen Wünsche - auch zum Beispiel zu Hause - versorgt zu werden.
Gemäß dem Wunsch der Bürger möglichst lange in seinem privaten Umfeld zu leben, stärkte der Gesetzgeber die häusliche Pflege und ermöglicht damit die Pflege im gewohnten Umfeld.
Das zeigen auch die nachfolgenden Zahlen: Während noch im Jahr 1994 über 453.613 Personen gem. § 61 SGB XII innerhalb und außerhalb von Einrichtungen gepflegt wurden, waren es im Jahr 2006 nur noch 273.063 Personen. Innerhalb von zwölf Jahren hatte sich die Zahl um 180.550 Personen (40 %) verringert. Gleichzeitig sind im Bereich der Pflege insgesamt über 300.000 neue Arbeitsplätze entstanden. Das Ziel die häusliche Pflege nachhaltig zu stärken wurde erreicht.
 
Pflegeweiterentwicklungsgesetz
Bereits im Juli 2008 trat das Pflegeweiterentwicklungsgesetz in Kraft. Das Gesetz beinhaltet neben der Einführung von jährlichen Qualitätskontrollen ab dem Jahr 2011 zahlreiche weitere Änderungen.
So haben Versicherte seit dem 1. Januar 2009 auch Anspruch auf umfassende Pflegeberatung. Gesetzlich wurden die Pflegekassen verpflichtet, eine individuelle und unabhängige Pflegeberatung anzubieten.

Pflegestützpunkte
Zu diesem Zweck werden derzeit im gesamten Bundesgebiet Pflegestützpunkte eingerichtet.
Sie sind Anlaufstelle für alle Bürger für Fragen rund um das Thema Pflege.
Die Pflegeberatung informiert sie kostenlos, neutral, verbraucherorientiert, kompetent und ausführlich über die Vielzahl der Hilfs- Unterstützungsangebote. Die Pflegestützpunkte bündeln die zahlreichen Informationen und Hilfen und helfen den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sich zu orientieren. Sie helfen bei der Suche die richtige Form der Unterstützung zu finden und die notwendigen Anträge zu stellen. Als Helfer und Lotsen koordinieren die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte die nötige Versorgung. Die Beratung kann auch telefonisch oder Zuhause erfolgen.


Auszug aus dem Beratungsangebot der Pflegestützpunkte
? Präventionsangebote
? Pflegekurse und Wohnberatung
? Einbindung von Selbsthilfe und Ehrenamt
? Förderung von Wohngemeinschaften
? Pflegedienste für die Betreuung Zuhause
? Tages- oder Kurzzeitpflege
? Nachtpflege
? Zusätzliche Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
? Pflegeheime und vollstationäre Versorgung
? Ambulante Sachleistungen
? Pflegegeld
? Förderung von Angehörigen nach dem Pflegezeitgesetz

Adressen
1. GKV
Die Adresse des nächstgelegenen Pflegestützpunktes erhalten gesetzlich Krankenversicherte bei ihrer Krankenkasse.
Hier finden Sie die Kontaktdaten von Ihrer Krankenversicherung.

2. PKV
Auch Privatversicherte erhalten kostenlose Pflegeberatung. Dafür wurde vom Verband der privaten Krankenversicherungen ein eigenständiges Unternehmen, die Compass GmbH gegründet. Hier die Liste der beteiligten privaten Versicherungsunternehmen.

Die Pflegeberatung ist für GKV und PKV Versicherte kostenfrei.

Neue Wohnformen
Da die Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bleiben möchte gewinnen alternative Wohn- und Betreuungsformen und die ambulante Pflege an Bedeutung. Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Weiterentwicklungsgesetz dafür gesorgt, dass auch private Wohngemeinschaften gefördert werden. Auch hier sollten sich Interessierte möglichst frühzeitig bei den Pflegestützpunkten zu den Förderungsmöglichkeiten informieren.

Die Kenntnis der Hilfsangebote ermöglicht den Betroffenen die richtige Auswahl der für sie geeigneten Wohnform im Alter. Deshalb sollten die kostenlosen Beratungsangebote der Pflegestützpunkte möglichst frühzeitig wahrgenommen werden.

Lesehinweis:Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten bei anwalt 24

© Burkhard Goßens
Rechtsanwalt vCard
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Der Autor ist Anwalt für Gesundheitsrecht und Vorsitzender des Bundesforum Gesundheitsrecht e. V.

Weitere Informationen zum Gesundheitsrecht unter http://www.gesundheitsrecht.info/
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Der vorgenannte Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Er stellt keine rechtliche Beratung dar. Eine Haftung aufgrund der hier gegebenen allgemeinen Hinweise ist ausgeschlossen. Diese wird nur bei individueller Beratung übernommen. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung von Rechtsanwalt
Burkhard Goßens, Ahornallee 10, 14050 Berlin.
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