Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung: Kampf gegen die Zeit

Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung: Kampf gegen die Zeit
26.07.2016384 Mal gelesen
Die Folgen einer Steuerhinterziehung können fatal sein. Wer einer Verurteilung aus dem Weg gehen möchte, kann noch zur strafbefreienden Selbstanzeige greifen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Steuerhinterziehung ist schon lange kein Kavaliersdelikt mehr. Wer entdeckt wird, muss mit entsprechend harten Strafen rechnen. Geldstrafen oder auch Gefängnisstrafen können die Folge sein. Außerdem muss der Steuersünder ggf. mit einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis rechnen. Der Eintrag erfolgt nicht erst bei einer Haftstrafe, sondern schon bei einer Geldstrafe mit mehr als 90 Tagessätzen. Um sich vor diesen Folgen zu schützen, können Steuersünder immer noch eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen. Die Zeit dafür wird allerdings langsam knapp während das Risiko, dass die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wird, kontinuierlich steigt.

Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist daher alternativlos, wenn der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit gefunden werden soll. Sie ist allerdings nur dann noch möglich, wenn die Behörden die Tat noch nicht entdeckt haben. Angesichts der verstärkten Maßnahmen im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung dürfte dies allerdings nur eine Frage der Zeit sein. Da sich ehemalige Steueroasen wie die Schweiz oder Österreich inzwischen quasi vom Bankgeheimnis verabschiedet haben und im kommenden Jahr der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten beginnt, droht unversteuerten Kapitaleinkünften auf Auslandskonten früher oder später die Entdeckung. Daher müssen Steuersünder jetzt handeln. Trotz des Zeitdrucks darf eine Selbstanzeige aber auch kein "Schnellschuss" sein. Denn sie kann nur strafbefreiend wirken, wenn sie auch vollständig und fehlerfrei ist. Dazu muss sie gründlich vorbereitet werden.

Für den Laien sind die hohen Anforderungen des Gesetzgebers an die Wirksamkeit einer Selbstanzeige kaum zu erfüllen. Wer es dennoch auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen versucht, muss damit rechnen, dass die Selbstanzeige fehlerhaft wird und deshalb misslingt. Damit das nicht passiert, sollte bei der Selbstanzeige auf kompetente Unterstützung nicht verzichtet werden. Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss und können sie so verfassen, dass sie auch strafbefreiend wirkt.

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