Scrollbox für AGB - Aber bitte in der richtigen Größe

Scrollbox für AGB - Aber bitte in der richtigen Größe
02.04.2011426 Mal gelesen
AGB in einer Scrollbox - Auch hier gibt es Anforderungen der Rechtsprechung! Kostenlose Abmahnungs-Hotline 0800/1004104 - Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Wenn AGB innerhalb einer Scrollbox zur Verfügung gestellt werden, muss die verwendete Scrollbox ausreichend groß bemessen sein. Durch das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. wurde entschieden, dass eine Scrollbox, in der der Käufer nur einen sehr kleinen Teil der gesamten AGB auf einmal zur Kenntnis nehmen kann, keine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme darstellt (Beschl. v. 09.05.2007 - Az.: 6 W 61/07). Das Gericht sah darin zugleich einen nicht unerheblichen Wettbewerbsverstoß.

 

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