Schufa-Recht: Negativeinträge aus der Sicht des Vermieters

Schufa-Recht: Negativeinträge aus der Sicht des Vermieters
14.02.20171179 Mal gelesen
Nahezu jeder Wohnungsanbieter trifft im Vorfeld von möglichen Neuvermietungen auf unterschiedlichste Menschen. Nicht selten kommt es auch vor, dass potenzielle Mieter lediglich aus gewissen Gründen abgelehnt werden. Dabei spielen negative Schufa-Einträge immer häufiger eine Rolle.

Ein Mieter sollte trotz negativer Schufa-Einträge in vielen Fällen nicht pauschal abgelehnt werden. Es empfiehlt sich eine intensive Überprüfung, um möglicherweise trotz Negativeinträgen einen verlässlichen Mieter zu finden.

Hintergrund: Schufa-Auskunft - Bonitätsbewertung - Vertrauenswürdigkeit

Viele Vermieter verlangen von künftigen Mietern eine Schufa-Auskunft, um deren Bonität zu überprüfen. Die meisten Vermieter wissen mit den dort aufgeführten Daten jedoch nur sehr wenig anzufangen. Insbesondere wenn Privatpersonen ein Haus oder eine Wohnung vermieten, können diese häufig keine sachgerechte Bewertung der Schufa-Auskunft vornehmen. Auch kleine Hausverwaltungen und Genossenschaften tun sich hier oft mit der richtigen Einordnung der Bonitätsbewertung schwer.

Die Schufa Holding AG berücksichtigt nur einen Teil der Informationen, welche für die Bonität und Vertrauenswürdigkeit von Mietern ausschlaggebend sind. Dabei werden lediglich Daten verwendet, welche die Vertragspartner der Schufa zur Verfügung stellen. Viele Informationen die einem Vermieter eingereicht werden, kann die Schufa Holding AG mangels Kenntnis nicht berücksichtigen. Grundlegend ist hier zum Beispiel eine Bescheinigung über die Freiheit von Mietschulden (sog. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung), welche die Schufa nicht kennt.

Aus den gespeicherten Daten bei der Schufa, wird sodann ein Scorewert berechnet, welcher die Bonität des Betroffenen darstellen soll. Gerade dieser Scorewert ist für viele Vermieter ausschlaggebend, ob man einen Mieter annimmt oder nicht.

Schufa-Recht: Worin liegt das Problem?

Einfach ausgedrückt liegt das Problem darin, dass die Schufa nur über einen gewissen Teil der Informationen verfügt, die für eine vollständige Bonitätsbewertung ausschlaggebend sind. Die Schufa-Auskunft oder ein Negativeintrag sind lediglich ein Indiz dafür, dass ein Mieter ggf. die Miete schuldig bleiben könnte.

Problematisch ist, dass viele Menschen, die aufgrund einer Schufa-Auskunft als "schlechte Schuldner" dastehen, genau das Gegenteil sind. Es gibt unzählige Sachverhalte, wie man zu einem Negativeintrag gelangt sein kann. Und unabhängig von der Frage, ob diese Einträge rechtmäßig oder unrechtmäßig erfolgt sind, ergibt sich eine verlässliche Bonitätseinschätzung meist erst nach einer genaueren und persönlichen Überprüfung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse.

Handlungsempfehlung - Wie könnte eine Lösung aussehen?

Die Experten der Kanzlei AdvoAdvice haben langjährige Erfahrungen im Schufa-Recht und sind mittlerweile mit unglaublich vielen verschiedenen Sachverhalten rund um das Thema Schufa und Scoring vertraut. Gerade von dieser Erfahrung können auch Vermieter, Hausverwaltungen und Genossenschaften profitieren, indem sie ein Gutachten über potenzielle Mieter, deren finanzielle Situation und ihr Scoring in Auftrag geben. Nach einer Durchsicht aller dem Vermieter zur Verfügung stehenden Dokumente über einen potenziellen Mieter, wird eine detaillierte Analyse mit Handlungsempfehlung entworfen.

Interessierte Vermieter können sich gerne an die AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB wenden und sich eine qualifizierte Einschätzung hinsichtlich ihrer potenziellen Mieter geben lassen. Weitere Informationen unter 030 921 000 40 oder unter info@advoadvice.de für Ihre Anfragen.