Schrottimmobilien

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
06.03.2009997 Mal gelesen

BGH entscheidet zum Schadensersatzanspruch

wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung

nach dem Haustürwiderrufsgesetz

   

Der BGH hat am 26.02.2008 erneut im Fall so genannter Schrottimmobilien entschieden und den Sachverhalt an das OLG Bremen zur weiteren Ermittlung verwiesen.

 

Die Richter stellen klar, dass wenn Bank- und Immobilienvertrieb eng zusammen gearbeitet haben, und das Kreditinstitut von falschen Angaben über zu erwartende Mieteinnahmen wusste, sie, die Bank, haftet. Sie haftet auch für die Aussagen, die der Vermittler getätigt hat, denn sie hat einen Wissensvorsprung vor dem Kunden.

 

BGH XI, ZR 74/06