Schleinkofer mahnt für Kochmesser.de Import GmbH & Co. KG ab

Schleinkofer mahnt für Kochmesser.de Import GmbH & Co. KG ab
13.07.2016264 Mal gelesen
Die Kochmesser.de Import GmbH lässt über die Kanzlei Schleinkofer Abmahnungen verschicken, in denen vor allem Online-Händlern ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorgeworfen wird.

Was wirft Schleinkofer den Abgemahnten vor?

In der von Schleinkofer versendeten Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen einen Wettbewerbsverstoß begangen zu haben. Betroffen sind Online-Händler, die Messer auf Ebay anbieten. Sie sollen die besagten Messer unter irreführenden Werbeaussagen angeboten haben und gegen das Wettbewerbsrecht gem. § 5 UWG verstoßen haben.

Was fordert Schleinkofer von den Abgemahnten?

Die Kanzlei fordert im Auftrag von Kochmesser.de Import GmbH & Co. KG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Abmahnung liegt eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die der Abgemahnte unterzeichnen soll.

Deneben enthält die Erklärung auch eine Regelung zur Vertragsstrafe, wobei die Höhe der Vertragsstrafe nicht auf einen bestimmten Wert festgesetzt wird. Außerdem soll der Adressat des Schreibens die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1434,40 Euro zahlen.

Was können sie bei Erhalt einer Abmahnung tun?

Sie sind selbst betroffen und haben ebenfalls eine Abmahnung von Schleinkofer im Auftrag der Kochmesser.de Import GmbH erhalten, dann ist es ratsam  folgende Punkte zu beachten:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

Wenn sie ebenfalls rechtlichen Beistand benötigen, können sie sich gerne an uns von Werdermann und von Rüden wenden. Wir helfen ihnen gerne und beraten deutschlandweit. Unsere Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nutzen sie auch unsere kostenlose Erstberatung. Teilen Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mit oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.