Schlechter Verwalter

Bauverordnung Immobilien
11.12.20061757 Mal gelesen

FRAGE: Unsere Eigentumswohnungen werden von einem Verwalter in nur unzulänglicher Weise  betreut.Reparaturen werden nur mangelhaft ausgeführt, der Hausmeister ist gekündigt worden, ein Neuer ist aber nichtin Sicht. Was können wir tun, damit die Anlage wieder gut gepflegt wird?

ANTWORT: Sofern ein Verwaltungsbeirat bestellt ist, soll er den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben unterstützen (§ 29 WEG) und kann den Veralter auch kontrollieren. Jeder Wohnungseigentümer kann vom Verwalter verlangen, dass er die gefassten Beschlüsse umsetzt bzw. im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer handelt (§ 21 Abs. 4 WEG). Auf den jährlichen Eigentümerversammlungen sollen Beschlüsse gefasst werden, wie etwa die Bestellung eines Hausmeisters, die der Verwalter umzusetzen hat.