Schiffsfonds in der Krise - wie entwickeln sich die steuerlichen Aspekte des Schiffsfonds?

Fachartikel aus dem Bereich Aktien, Fonds und Anlegerschutz - 13.07.2012 - 304 mal gelesen.
Bekannterweise sind Schiffsfonds geschlossene Fonds mit unternehmerischen Risiken -dazu gehören auch die Risiken eines Steuersparmodells. In der Krise kann es zu negativen steuerlichen Aspekten kommen - die Vorteile sind dann schon lange weg.
Schiffsfonds in der Krise - wie entwickeln sich die steuerlichen Aspekte des Schiffsfonds?

Schiffsfonds sind als Steuersparmodell interessant. Der Schiffsfonds erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das Ergebnis aus diesem Gewerbebetrieb wird auf die Anleger verteilt, die dann im Rahmen ihrer Einkommensteuer auf Gewinne die Steuern zahlen. Der Schiffsfonds selbst zahlt keine Steuer. Anfallende Verluste können von den Anlegern abgesetzt werden.

Im Jahre 1999 hat der Gesetzgeber in § 5a EStG die sog. Tonnagesteuer eingeführt. Dabei handelt es sich um die Besteuerung des fiktiven Gewinns. Dieser Gewinn berechnet sich nach der Nettoraumzahl des jeweiligen Schiffes, welches vom Fonds betrieben wird. Die Tonnagesteuer bewirkt, dass dem Anleger pauschal ein Gewinn zugewiesen wird, den er dann mit seinem individuellen Steuersatz versteuern muss.Ab einer Gesetzesänderung in 2005 muss ein Fonds von Anfang an fetlegen, ob er nach Tonnage versteuern will. Er ist dann 10 Jahre daran gebunden. Bis 2005 war das Kombimodell beliebt. Danach konnten Gewinne und Verluste in den ersten Jahren normal versteuert werden und danach wurde zur Tonnagesteuer übergegangen. Hintergrund war de rUmstand, dass ein Schiffsfonds zu Beginn meist Verluste macht, die stuerlich gut absetztbar waren. Kommt der Schiffsfonds dann in die Gewinnzone, ist die Tonnagesteuer günstiger, weil jetzt weniger Gewinn zu versteuern ist.

In der Krisenphase mit Verlusten des Schiffsafonds muss der Anleger dennoch die fiktiven Gewinne versteuern. Er hat nicht die Möglichkeit, die Verluste steuerlich absetzen zu können.

Das Kombimodell birgt zudem ein weiteres häufig unbekanntes Risiko. Beim Wechsel von der "normalen" Besteuerung zur Tonnagesteuer wurden Buchwert und der damals aktuelle Marktwert des Schiffes festgelegt. Der Differenzbetrag wird stuerwirksam, sobald das Schiff verkauft wird.

Der Buchwert des Schiffes wurde in den ersten Jahren meist so stark wie steuerrechtlich möglich nach unten festgelegt. Der Marktwert von Containerschiffen war jedoch besonders in den Boomjahren relativ hoch. Sollte ein Fonds gezwungen sein, sein Schiff/seine Schiife nun zu verkaufen, wird der Erlös höchstwahrscheinlich deutlich wiedriger ausfallen, als der zuvor festgesetzte Marktwert. Es kann vorkommen, dass der Verkaufspreis dann nicht ausreicht, um die Steuerschuld zu tilgen. Dies hat zur Folge, dass die Anleger noch Steuern aus dem Verkauf nachzahlen müssen. Also das Schiff ist weg und es kommt noch zu einer Steuernachzahlung.

Wenn Sie sich jetzt an das Gespräch bei der Zeichnung des Schiffsfonds erinnern, wird dieser steuerliche Umstand bestimmt kein Thema gewesen sein. Häufig hat der Vertrieb der Schiffsfonds nur die stuerlichen Vorteile in den Vordergrund gerückt. Sie wurden als anleger auf die negativen steuerlichen Aspekte nicht ausreichend hingewiesen. Jetzt wären aus diesem Grund Schadenersatzansprüche zu prüfen. Damit sollten Sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beauftragen.  

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