Scheingebote auf eBay – BGH spricht Machtwort

Scheingebote auf eBay – BGH spricht Machtwort
22.10.2016278 Mal gelesen
eBay Verkäufer sollten nicht den Preis durch Scheingebote in die Höhe treiben. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Die Richter haben entschieden, dass dem Käufer Schadensersatz in fünfstelliger Höhe zusteht.

Ein eBay Verkäufer war mit dem Verlauf seiner eBay-Auktion unzufrieden. Nachdem er dort seinen Golf zum Startpreis von einem Euro angeboten hatte, gab lediglich ein Nutzer ein Angebot in Höhe von einem Euro ab. Da kam der eBay Verkäufer auf die folgende Idee. Er legte einen Fake Account mit einem Namenskürzel an. Dann gab er mit diesem Benutzerkonto mehrere Scheingebote ab. Dies geschah in der Weise, dass er den Käufer wechselseitig überbot. Die eBay-Auktion endete schließlich mit einem Höchstgebot des Verkäufers in Höhe von 17.000 Euro.

Nachdem ihm der ernsthaft interessierte Käufer auf die Schliche gekommen war, verlangte er die Herausgabe des Wagens zum Preis von 1,50 Euro. Nachdem dieser hierzu nicht wegen der zwischenzeitlichen Übereignung an einen Bieter in der Lage war, verlangte der Käufer Schadensersatz von mindestens 16.500 Euro. Dies begründete er damit, dass der Marktwert für das Fahrzeug mindestens in dieser Höhe liegt.

Nachdem das Landgericht Tübingen den eBay Verkäufer zum Schadensersatz verurteilt hatte, sah dies das Oberlandesgericht Stuttgart als Berufungsgericht anders. Es verneinte mit Urteil vom 14.04.2015 (Az. 12 U 153/14) einen Anspruch auf Schadensersatz. Das Gericht verwies darauf, dass der Käufer nach seiner Auffassung keinen Schaden erlitten hat.

Scheingebote bei eBay sind unwirksam

Der Bundesgerichtshof sah dies jedoch mit Urteil vom 24.08.2016 (Az. VIII ZR 100/15) anders und verurteilte den eBay Verkäufer zum Schadensersatz. Der BGH begründete dies damit, dass alle abgegebenen Scheingebote über den Fake Account unwirksam sind. Dies ergibt sich daraus, dass man nur mit einem Dritten einen Vertrag schließen kann. Darüber hinaus ist die Abgabe von Scheingeboten nach den eBay AGB unzulässig. Infolge dessen steht dem Käufer das Fahrzeug zu. Denn er hat den Wagen durch Abgabe des nächst höheren Gebotes in Höhe von 1,50 Euro als Höchstbietender erworben.

eBay Käufer hat Schaden erlitten

Sein Schaden beläuft sich auf 16.500 Euro. Denn zu dieser Summe war der Wagen unberechtigt an einen Dritten verkauft worden.