Scheidung

Familie und Ehescheidung
14.01.2016652 Mal gelesen
Eine Scheidung ist das Ende eines komplexen Verfahrens. Bis zum Ziel ist es oft ein langer Weg, der - mal mehr mal weniger kompliziert - meist mit erheblichen Belastungen für alle Beteiligten einhergeht. Eine Scheidung umfassend und fair zu gestalten, ist Ziel von Anwälten im Familienrecht...

Eine Scheidung ist das Ende eines komplexen Verfahrens. Bis zum Ziel ist es oft ein langer Weg, der - mal mehr mal weniger kompliziert - meist mit erheblichen Belastungen für alle Beteiligten einhergeht. Eine Scheidung umfassend und fair zu gestalten, ist Ziel von Anwälten im Familienrecht. Es geht immer um Interessen, Ansprüche und Rechte, die von zwei Seiten Einfluss auf ein Verfahren nehmen und nicht immer einvernehmliche Ziele verfolgen. Diese gilt es abzugleichen und eine vernünftige und akzeptable Lösung zu finden.

Eine Scheidung beginnt in aller Regel mit der Trennung der Partner und dem damit verbundenen Ende der Beziehung. Unter dem Oberbegriff Trennungsfolgen fasst das Familienrecht unter anderem alle Unterhaltsfragen zusammen und verlangt, den so genannten Trennungsunterhalt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu regeln.

Schließlich müssen die Lebensverhältnisse der Kinder zu deren Wohl geregelt sein, vom Sorgerecht über das Umgangsrecht bis hin zum Kindesunterhalt. Dies ist nicht immer einfach und eine anwaltliche Begleitung ist spätestens dann sinnvoll und notwendig, wenn der Fall vor einem Familiengericht landet. Ziel juristischer Begleitung durch einen Anwalt sollte dabei aber in erster Linie das Wohl des Kindes sein.

Wenn eine Trennung zur Scheidung führt, ist das Verfahren noch nicht beendet, denn nun gilt es, die sogenannten Scheidungsfolgen und wenn nötig nachehelichen Unterhalt und den Zugewinn zu regeln. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird darüber hinaus von Amts wegen der Versorgungsausgleich durchgeführt. Im Rahmen des Versorgungsausgleichsverfahrens werden die während der Ehezeit erworbenen Altersversorgungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus Pensionen, betrieblichen Altersversorgungen etc. zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Auch ist zu klären, was mit dem gemeinsamen Eigentum, wie beispielsweise Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung und mit den gemeinsamen Schulden geschieht. Dabei sind auch die erbrechtlichen Konsequenzen von Trennung und Scheidung zu berücksichtigen.

Rechtsanwalt Lücker steht nach telefonischer Kontaktaufnahme - oder per Mail - für eine Erstberatung als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.