Schadet ein Versöhnungsversuch dem Ablauf des Trennungsjahres?

Familie und Ehescheidung
01.09.2014406 Mal gelesen
Wenn Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner geschieden werden wollen, dann müssen sie ein Jahr lang voneinander getrennt leben, gemäß § 1567 BGB. Das Trennungsjahr wird vom Gericht nur dann abgekürzt, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte bedeutet.

Ehegatten leben voneinander getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht, z. B. ein Ehegatte ausgezogen ist oder man das Getrenntleben in der ehelichen Wohnung vereinbart hat und auch durchführt.

Das Trennungsjahr dient als Test, ob die Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner nicht doch wieder zusammenfinden. Daher wird das Trennungsjahr auch durch einen Versöhnungsversuch nicht unterbrochen. Sogar mehrere Versöhnungsversuche sind in der 1-jährigen Trennungszeit möglich, ohne dass das Trennungsjahr jeweils wieder neu anläuft.

Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Versöhnungsversuche den zeitlichen Rahmen eines "Versuchs" nicht überschreiten. Hier sind auch in der Rechtsprechung und juristischen Literatur die Meinungen vielfältig, wie lange so ein Versuch dauern darf. In der Regel kann man jedoch davon ausgehen, dass er nicht länger als einige Wochen andauern sollte. Wenn der zeitliche Bogen überspannt wird, ist nicht mehr von einem Versuch die Rede, sondern von einer erfolgten Versöhnung.

Haben sich die Eheleute tatsächlich wieder versöhnt und beabsichtigen zusammenzuleben, läuft der Trennungszeitraum beim Scheitern der erfolgten Versöhnung wieder neu an.

Wenn Sie sicher sind, dass Sie geschieden werden wollen, sollten Sie mit längeren Versöhnungsversuchen vorsichtig sein. Auch Bestätigungen, dass die Trennung beendet ist, sind mit Vorsicht zu genießen.

Wenn Sie bezüglich geplanter Versöhnungsversuche unsicher sind, sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.


Dieser Beitrag kann eine auf den genauen Sachverhalt zugeschnittene anwaltliche Beratung nicht ersetzten. Er dient lediglich der generellen Information und stellt keine rechtliche Beratung da.

Wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf zum Thema haben, können Sie sich gerne mit mir unter

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Simone Huckert

Rechtsanwältin

 

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Erbrecht