Schadensersatzansprüche bei Schiffsfonds, anderen geschlossenen Fonds, Beteiligungen etc.

Aktien Fonds Anlegerschutz
28.03.2017113 Mal gelesen
Schadensersatzansprüche bei geschlossenen Fonds.

Schiffsfonds wurden sozusagen in klassischer Art und Weise zu Zeiten beraten und empfohlen als man die vergangene Entwicklung nur positiv darstellen konnte. In der Anlagewelt und nicht nur bei Aktien etc. gibt es nach einem Aufwärts auch ein Abwärts und so entwickelte sich auch der Schiffsfondsmarkt sehr schlecht bis hin zu vielen Insolvenzen von Schiffsfonds.

Aber eine Insolvenz bedeutet noch nicht, dass der Anleger einen Verlust oder Totalverlust erleiden muss.

In Bezug zur Beratung können Schadensersatzansprüche wegen fehlender oder fehlerhafter Aufkärungs- und/oder Anlageberatungsfehler bestehen.

Hat ein Berater einer Bank zu einer Anlage in Schiffsfonds etc. beraten und empfohlen so kommt weiter hinzu, dass der Berater den Verbraucher über Rückvergütungen bzw. Kickbacks aufklären musste. Wurde nicht genau (ob und in welcher Höhe) über den Verdienst der Bank durch die Vermittlung aufgeklärt, so machte sich der Berater bzw. die Bank schon deshalb schadensersatzpflichtig mit der Folge einer Rückabwicklung.

Weiter wurden nicht selten solche Schiffsfondsanlagen nicht nur durch Banken beraten und empfohlen sondern diese auch noch durch ein Verbraucherdarlehen finanziert. Dann kann ein sogenanntes verbundenes Geschäft vorliegen, wenn das Darlehen nur wegen der Anlage aufgenommen wurde. Wenn dann weiter die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag fehlerhaft war, so kann auch noch nach Jahren der Widerruf erklärt werden und der Widerruf bezieht sich dann auch auf die Fondsanlage. Als Ziel und Ergebnis ist dann möglich, dass beide Verträge rückabgewickelt werden müssen. Der Verbraucher würde dann die Fondsanteile an die Bank abtreten und erhält seine Raten etc. zurück.

Letztlich sind die hier in Kürze dargelegten Umstände, wie der Anleger z.B. trotz dem Vorliegen einer Insolvenz, solche, die nicht nur bei geschlossenen Fonds sondern auch bei anderen Anlagen wie Beteiligungen relevant sind und zum Ergebnis haben können, dass der Verbraucher einen Schadensersatzanspruch hat.

Weiter gibt es solche Konstellationen natürlich nicht nur bei einer Bank bzw. bei einer Beratung durch einen Bankberater. Auch freie Makler, Finanzberater, Vermögensberater etc. empfehlen ihren Kunden nicht selten solche Anlagen auch noch durch Darlehen finanzieren zu lassen.

Rechtsanwalt Peter Ganz-Kolb

Rechtsanwalt Ganz-Kolb ist Inhaber der Kanzlei Ganz-Kolb

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Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwalt Ganz-Kolb auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts und des Anlegerschutzes tätig. Durch fachspezifische Tätigkeiten bei Banken etc. (z. B. 7-jährige Tätigkeit bei einem großen Discount-Broker/Wertpapierbank) sind auch umfangreiche und praktische Produktkenntnisse, Kenntnisse der Vertriebsabläufe etc. vorhanden. Dies beginnt bei einer atypisch stillen Beteiligung und endet bei den Zertifikaten.