Schadensersatz für Lehman – Anleger vom OLG Frankfurt bestätigt. Frankfurter Sparkasse unterliegt in der Berufung!

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
20.02.2010995 Mal gelesen
Die Entscheidung des Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 31. 8. 2009 - 2-19 O 287/08 hat nunmehr das Oberlandesgericht Frankfurt in seiner Entscheidung vom 17.02.2010 ? 17 U 207/09 bestätigt. Auch wenn das Gericht gegenüber der Presse verneinte, dass das Urteil grundsätzliche Bedeutung habe, werden sich viele Anleger in dem "ganz speziellen Fall" wiederfinden, in dem ein Anleger telefonisch zum Kauf von Lehman Anleihen motiviert wurde, nicht aber über die, nicht nur theoretischen ? Risiken aufgeklärt wurde. Die Richter hielten einen Verkauf am Telefon schon vom Ansatz her für ungeeignet die Risiken eines, im entschiedenen Fall ? Twin-Win-Zertifikates, transparent zu machen. Aber auch bei einem klassischen Kauf in der Filiale, bzw. bei einer Beratung zu Hause, wurden häufig Fehler gemacht. Gleichwohl ist das Beratungsumfeld hier nicht als grundsätzlich problematisch zu erachten ist. Der Umstand, dass nicht nur die im Streitfall beteiligte Frankfurter Sparkasse einer Vielzahl ihrer geschädigten Kunden Vergleiche anbot und anbietet, sondern auch andere Kreditinstitute kalkulieren und gütliche Lösungen zur Schadensbegrenzung suchen, zeigt, dass es mit der Beratungsleistung und deren Dokumentation in der Praxis nicht weit her sein kann. Unaufgefordert werden allerdings die wenigsten in den Genuss einer Erstattung zumindest eines Teils ihrer Verluste kommen. Darum ist jedem Anleger der Verluste mit seinen Lehman-Anleihen hinnehmen musste zu raten, dass vermittelnde Kreditinstitut schriftlich oder in einem persönlichen Termin zur Rede zu stelle. Sollte hierdurch ein Nachgeben nicht bereits erzielbar sein, ist der Weg zum spezialisierten Anwalt nicht zu scheuen. Ein solcher wird derzeit eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle vertreten und zum Einen daher eine kostengünstige Pauschale anbieten können und zum Anderen gegenüber dem Kreditinstitut als Vertreter von Vielen mit größerem Gewicht auftreten können.
Rechtsanwalt Jörg Reich ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein
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