Schadensersatz bei der German Pellets Anlage

Aktien Fonds Anlegerschutz
12.07.2016402 Mal gelesen
Insolvenzverfahren und Ansprüche daraus. Mögliche Ansprüche gegen Vermittler und Berater von German Pelletts.

Das Insolvenzverfahren läuft und Anleger müssen damit rechnen, dass sie über das Inoslvenzverfahren der German Pelletts GmbH nichts oder im günstigsten Fall evtl. einen geringen Betrag erhalten, da die Verbindlichkeiten ca. 100 Mal größer sind als die vorhandene Insolvenzmasse.

Zuallererst müssten Anleger Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Ohne Anmeldung der Ansprüche besteht überhaupt kein Anspruch und eine Ausschüttungsquote und eine Ausschüttung wird dann schon mangels Anmeldung nicht erfolgen.

Ob noch Ansprüche aus einer sogenannten Prospekthaftung sich ergeben können wird die Zukunft erweisen. Genauso könnten sich noch Ansprüche wegen Straftaten einzelner Personen sich noch ergeben.

German Pellets wurde viel direkt über Anzeigen vermittelt. Aber es gab auch Beratungen und Vermittlungen über Berater bzw. Makler. Wurde German Pelletts über Makler bzw. Berater vermittelt und beraten so könnten Ansprüche wegen fehlender oder fehlerhafter Aufklärung zur Kapitalanlage und/oder fehlender oder fehlerhafter Aufklärung und Beratung des Anlegers sich ergeben.

Rechtsanwalt Peter Ganz-Kolb

Rechtsanwalt Ganz-Kolb ist Inhaber der Kanzlei Ganz-Kolb

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Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwalt Ganz-Kolb auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts und des Anlegerschutzes tätig. Durch fachspezifische Tätigkeiten bei Banken etc. (z. B. 7-jährige Tätigkeit bei einem großen Discount-Broker/Wertpapierbank) sind auch umfangreiche und praktische Produktkenntnisse, Kenntnisse der Vertriebsabläufe etc. vorhanden. Dies beginnt bei einer atypisch stillen Beteiligung und endet bei den Zertifikaten.