Sasse und Partner - € 800 Abmahnung für Walking Dead

Sasse und Partner - € 800 Abmahnung für Walking Dead
15.10.20131643 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Sasse und Partner mahnt nach der Gesetzesänderung wieder wegen der beliebten US-Serie „The Walking Dead“ ab. Für den Upload werden € 800 und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert..

Abmahnung wegen Filesharing der Serie "The Walking Dead" über Tauschbörsen

Die Kanzlei Sasse und Partner setzt sich in ihren Abmahnschreiben seit der Neufassung des § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG sehr wohl auseinander, hält diesen jedoch nicht für anwendbar.

Warum schickt Sasse mir eine "Walking Dead"-Abmahnung?

The Walking Dead erzählt vom Kampf einer kleinen Gruppe Überlebender nach einer weltweiten Zombie-Apokalypse. Die Kanzlei Sasse und Partner hat über das Unternehmen Guardaley Ltd. Internettauschbörsen überprüfen lassen. Dabei wurde festgestellt, dass zumindest eine Folge der Serie von dem Internetanschluss des Abgemahnten illegal angeboten wurde. 

Sasse und Partner fordern eine Unterlassungserklärung

Die Kanzlei Sasse und Partner fordert eine Unterlassungserklärung und macht Zahlungsansprüche von € 800,00 geltend. Geben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ab. Sie stellt ein Schuldanerkenntnis dar, das nur schwer wieder entkräftet werden kann. Ob Sie überhaupt auf Unterlassung und Schadensersatz haften, kann ein spezialisierter Anwalt optimal prüfen. 

Haftet der Anschlussinhaber automatisch? 

Nein! Der Anschlussinhaber haftet nicht automatisch. Geben Sie niemals ohne anwaltliche Prüfung eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Entgegen der im Abmahnschreiben vertretenen Ansicht ist der Anschlussinhaber keinesfalls automatisch verantwortlich. Verantwortlich ist nur das Täter oder Störer. Wenn andere im Haushalt wie z. B. Ehepartner, Kinder, Mitbewohner, Mieter, Arbeitnehmer, Gäste oder Besucher den Anschluss mitgenutzt haben, kann die Tätervermutung entfallen, wenn z. B. der Anschlussinhaber außer Haus und sein PC ausgeschaltet war.

Lassen Sie sich nicht von Anwälten eine lebenslang geltende modifizierte Unterlassungserklärung aufreden, die Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro auslösen kann. In vielen Fällen ist dies blanker Unsinn.

Des Weiteren kommt möglicher Weise der neu gefasste § 97a Abs. 3 Satz 2 zur Anwendung, der nämlich genau für diese Fälle geschaffen wurde, und nicht, wie Sasse behauptet, für Fälle wie Stadtplanausschnitte, Liedtexte auf einer privaten Homepage oder ein Foto zur Verwendung bei eBay. Somit ist bei den Anwaltskosten lediglich ein Streitwert von € 1.000 anzusetzen.

Ziel: Abwehr der Zahlungsansprüche

Ziel unserer Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs, je nach Lage des Einzelfalls.

Die Anwaltskanzlei Hechler hat bereits über 17.000 Abgemahnte vertreten. Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.