Sasse & Partner Rechtsanwälte, Film Vampire Nation, Abmahnung im Auftrag der Splendid Film GmbH

Abmahnung Filesharing
18.11.2011319 Mal gelesen
Sasse & Partner Rechtsanwälte haben für die Splendid Film GmbH Abmahnungen verschickt, wie der Anwaltskanzlei Wienen erneut durch Mandanten bekannt geworden ist. Dabei geht es um den Vorwurf des unerlaubten Anbietens geschützter Filmwerke in Tauschbörsen, bzw. konkret des Films "Vampire Nation".

In dem Abmahnschreiben wird die unerlaubte Verwertung geschützter Filmwerke im Internet gemäß §§ 97, 97a, 98, 94, 16, 19 a UrhG zur Last gelegt. Das Filmwerk "Vampire Nation" sei illegal zum Download im Internet angeboten worden. .

Gefordert wird in der Abmahnung als Vergleichsangebot jeweils die Abgabe einer von dem Abgemahnten unterzeichneten, unbedingten, unwiderruflichen und vertragsstrafenbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung als Entwurf beigefügt) und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 800,00 Euro.

Was ist zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Grundsätzlich gilt: Lassen Sie die Sache innerhalb der Frist überprüfen, bevor Sie etwas in Hektik ungeprüft unterschreiben - ohne einschätzen zu können, welche Folgen das hat. 

1. Hintergrundinformationen

Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Danach richtet sich, welches Vorgehen konkret angemessen ist.

2. Modifikation der Unterlassungserklärung

In der oben genannten Abmahnung enthält die jeweilige vorformulierte Unterlassungserklärungs- und Verpflichtungserklärung eine Zahlungsverpflichtung - Unterlassung und Zahlung sind jedoch zwei Aspekte, die Verpflichtung zu der Zahlung der  800 Euro muss nicht Teil der Unterlassungserklärung sein. Es werden also hier zwei Erklärungen "vermischt". Das ist einer von diversen Aspekten, die bei der Formulierung einer geänderten - in der Fachsprache:  "modifizierten" - Unterlassungserklärung berücksichtigt werden sollte.

Denn selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung. Denn die Unterlassungserklärung sollte so weitreichend wie nötig, jedoch gleichzeitig so "knapp" wie möglich für den/die Abgemahnte(n) von spezialisierten Anwälten gefasst werden.

3. Zahlungsbetrag

Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Fällen.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne.

Bitte wenden Sie sich dazu an: Telefon 030 - 390 398 80.

Ihre unverbindliche Anfrage können Sie auch über das Onlineformular an die Anwaltskanzlei Wienen schicken.

Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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