Das Amtsgericht Hamburg hat in einem aktuellen Verfahren den Streitwert für eine Bootleg-Abmahnung der Gruppe Pink Floyd von 10.000 Euro auf 3.000 Euro herabgesetzt. Dies hat zur Folge, dass Sasse und Partner geringere Abmahngebühren kassieren können. Sasse und Partner fordern bisher im Falle einer Bootleg-Abmahnung oftmals die Gebühren aus einem Streitwert in Höhe von 10.000 Euro. Bisher waren dies dann 651,80 Euro. Fraglich ist, ob die Sasse und Partner Abmahnungen der Zukunft an die Gebührenänderung, die zum 01.08.2013 in Kraft getreten ist, angepasst werden. Die Abmahnungen von Sasse und Partner dürften sich künftig in finanzieller Hinsicht ändern, nicht jedoch im Hinblick auf die Abgabe der Unterlassungserklärungen. Liegt ein Verstoß vor, ist in vielen Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung angebracht. Sasse & Partner Rechtsanwälte klagen erfahrungsgemäß, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Durch die Herabsetzung des Streitwertes von 10.000 Euro auf 3.000 Euro durch das Amtsgericht Hamburg verringert sich nun das Prozessrisiko zu Gunsten des Abgemahn
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