Seit einiger Zeit gibt es Online-Schulen. Sie erteilen Unterricht per Computer und Videotelefon (Skype), passen den Lernstoff auf jeden Schüler individuell an und bereiten auf Abschlüsse vor. In besonders gelagerten Fällen kann die Kostenübernahme für die Teilnahme am Unterricht einer Internet-Schule/Online-Schule auch als Eingliederungshilfe bewilligt werden.
Fallbeispiel (hier: Web-Individualschule Bochum)
Anspruchsbegründung
Bewilligungsbescheid
Auf jeden Fall müssen aber die allgemeinen Voraussetzungen des Anspruch auf Eingliederungshilfe erfüllt sein.
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