Rückforderungsansprüche von unwirksamen Bearbeitungsgebühren für nach dem 28.10.2004 geschlossene Verbraucherkreditverträge bis Ende 2014 möglich

Kredit und Bankgeschäfte
30.10.2014358 Mal gelesen
Rückforderung von Bearbeitungsgebühren für nach dem 28. Oktober 2004 geschlossene Verbraucherkreditverträge können noch bis Ende 2014 geltend gemacht werden. Danach droht Verjährung - die verhindert werden kann.

Nachdem der BGH bereits im Mai dieses Jahres die Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten für Verbraucherkreditverträge in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt hat, hat er nun in zwei Entscheidungen vom 28.10.2014 entschieden, dass die dreijährige Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche aus Verbraucherkreditverträgen, die nach dem 30.10.2004 geschlossen wurden, erst Ende 2011 in Gang gesetzt wurde. Somit droht Ende des Jahres 2014 die Verjährung der Rückforderungsansprüche.

Die Entscheidungen des BGH dürfte selbst auf Immobilienkredite Anwendung finden, da es nicht darauf ankommt, wofür der Kredit genutzt wird, sondern allein darauf, ob der Darlehensempfänger eine Privatperson, also Verbraucher ist.

Nicht zurückgefordert werden können hingegen Abschlussgebühren von Bausparverträgen. Diese Gebühren hat der BGH bereits in der Vergangenheit für zulässig erklärt.

Betroffene Bankkunden sollten daher umgehend in einem kurzen Schreiben an ihre Bank, in dessen Betreff die Darlehensvertrags-Nr. angegeben ist, die Bearbeitungsgebühren zurückfordern. In dem Schreiben kann zur Begründung der Unwirksamkeit der Bearbeitungsgebühren auf die BGH-Urteile vom 13.05.2014 (Az.: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) und vom 28.10.2014 - Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) Bezug genommen werden.

In dem Schreiben sollte eine kurze Frist zur Rückzahlung von z. B. zehn Tagen gesetzt werden. Ferner bitte nicht vergessen, in dem Schreiben eine Bankverbindung anzugeben, auf die das Bearbeitungsentgelt überwiesen werden soll.

Sollte die Bank nicht oder hinhaltend reagieren, sollte Anfang Dezember das gerichtliche Mahnverfahren gegen die Bank eingeleitet werden. Hierdurch wird die mit Ende des Jahres 2014 drohende Verjährung verhindert.

Bei Rückfragen zu dieser Problematik wenden Sie sich gerne unverbindlich per E-Mail an Rechtsanwalt Skwar (ra@ra-skwar.de).