Riesige Filesharing-Fake-Abmahnwelle überrollt Deutschland

Riesige Filesharing-Fake-Abmahnwelle überrollt Deutschland
07.07.2014695 Mal gelesen
Zehntausende deutsche Internetnutzer haben heute Abmahnungen bekannter Abmahnkanzleien in Ihrem Mail Postfach gefunden. Gefordert werden Zahlungen zwischen 200 und 500 Euro. Viele Menschen klicken verunsichert auf die angehängten ZIP-Dateien, wo sich angeblich mehr Details zu der vermeintlichen Abmahnung befinden sollen. Bei dieser Zip Datei handelt es sich jedoch um Trojaner. Den Betrügern geht es in erster Linie vermutlich nicht um die Zahlung, sondern um die Verbreitung des Trojaners mit dem sie anschließend weit größeren wirtschaftlichen Schaden anrichten können. Die Abmahnkanzleien versuchen durch Pressemitteilungen Entwarnung zu geben, doch die Verwirrung ist perfekt.

Rechtsanwalt Christian Solmecke, der tausende "echter" Abgemahnter vertritt, klärt auf: "Allein am Montagmorgen haben schon über 100 Betroffene bei uns in der Kanzlei angerufen. Im Sekundentakt kommen weitere Meldungen hinzu. Verschickt wurden die unechten Abmahnungen offenbar im Namen von realen Abmahnkanzleien. Daher gehen viele vermeintlich Abgemahnte von der Echtheit dieser E-Mails aus. Eine ähnlich große Fake-Abmahnwelle gab es zuletzt nur in der Folge der (echten) Redtube-Abmahnungen. Da die Machart dieser Welle sehr ähnlich ist, könnten auch die Verfasser identisch sein. Auch wenn die Mail augenscheinlich von einer bekannten Abmahnkanzlei stammt, es handelt sich hierbei um Betrug. Wir gehen davon aus, dass heute mehrere 10.000 Menschen eine solche Fake Abmahnung bekommen haben."

Wie Sie die Fake Email erkennen

  1. Die Abmahnung wird per E-Mail verschickt. Theoretisch sind zwar auch Abmahnungen per Mail wirksam, in der Praxis ist diese Vorghensweise jedoch äußerst selten.
  2. Es wird keine Unterlassungserklärung verlangt. Bereits da sollten Sie stutzig werden, denn in der Regel wird eine solche stets verlangt.
  3. Es wird eine Zahlung innerhalb von 48 Stunden verlangt. Auch wenn die Fristen bei Abmahnungen zum Teil sehr kurz sind. Eine Frist von 48 ist unüblich und deutet auf ein betrügerisches Verhalten hin
  4. Sie werden aufgefordert die angehängte Zip Datei zu öffnen. Kein seriöses Unternehmen würde das von Ihnen verlangen. Die Zip Datei enthält mit hoher Wahrscheinlichkeit Viren und sollte ungeöffnet in den Papierkorb wandern.

Des Weiteren haben die betrügerischen Mails folgendes gemeinsam: Es wird stets der Verstoß gegen §19a UrhG geltend gemacht und die Zahlung von ca. 200-500 Euro verlangt.

Lassen Sie sich nicht von der Unterzeichnung durch die Namen bekannter Abmahnkanzleien wie Schulenberg & Schenk, Zimmermann & Decker, Kornmeier, Sasse&Partner oder Daniel Sebastian verunsichern. Es handelt sich bei diesen Mails nicht um echte Abmahnungen!

Hier einige Beispiele der Fake Emails:

  • Fake-Abmahnung von Philipp Marquort

Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 06.07.2014. Das Musikalbum "Bullet For My Valentine - Temper Temper" wurde von Ihrer IP 8.149.94.13 gegen 03:40:24 heruntergeladen. Dies verstößt gegen § 19a UrhG und muss zum verantwortlichen Amtsgericht gemeldet werden. Nur die schnellstmögliche Zahlung eins Bußgeldes von 400.88 Euro kann dies verhindern. Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden. Details finden Sie im angehängten Dokument f809678eea90.zip Hochachtungsvoll, Philipp Marquort

  • Fake-Abmahnung von der Anwaltskanzlei Kruse

Betreff: Anwaltskanzlei Kruse verlangt 211.32 Euro für eine außergerichtliche Einigung

Guten Tag,

Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 02-07-2014. Das Musikalbum "Avenged Sevenfold - Hail to the King" wurde von Ihrer IP 82.27.91.160 gegen 14:43:16 heruntergeladen. Dies verstößt gegen § 19a UrhG und muss zum zuständigen Amtsgericht Zivilgericht eskaliert werden. Nur die schnellstmögliche Überweisung eins Bußgeldes von 211.32 Euro kann dies abwenden. Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden. Details finden Sie im angehängten Dokument a4a311261fe9.zip

Hochachtungsvoll,

Anwaltskanzlei Kruse

49-3677-5566-234

  • Fake-Abmahnung von Rechtsanwalt Carsten Peter

Guten Tag,

Wir von Rechtsanwalt Carsten Peter haben Nachweise dafür, dass Sie am 05-07-2014 von Ihrem Personalcomputer aus das Musikalbum "Jay-Z - Magna Carta Holy Grail" gedownloadet und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben. Passiert ist es um 17:32:00. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme juristische Konsequenzen für Sie mit sich bringt. Soweit muss es aber nicht kommen, falls Sie uns gegenüber eine Überweisung in Höhe von 395.51 Euro vollbringen. Diese Option gilt jedoch lediglich während der nächsten 48 Stunden.

Hochachtungsvoll,

Rechtsanwalt Carsten Peter

49-7665-6425-846

  • Fake-Abmahnung von Rechtsanwalt Markus Meier

Guten Tag,

Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 03.07.2014. Das Musikalbum "Black Sabbath - 13? wurde von Ihrer IP 31.141.148.176 gegen 22:00:36 gedownloadet. Dies verstößt gegen § 19a UrhG und muss zum zuständigen Amtsgericht Zivilgericht gemeldet werden. Nur die schnellstmögliche Zahlung eins Bußgeldes von 274.42 Euro kann dies abwenden. Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden. Details finden Sie im angehängten Dokument 4074de2e0264.zip

Hochachtungsvoll,

Rechtsanwalt Marcus Meier

4939214375660

  • Fake-Abmahnung von Scheuermann, Westerhoff, Strittmatter Rechtsanwälte

Guten Tag,

Wir von Scheuermann, Westerhoff, Strittmatter Rechtsanwälte haben Nachweise dafür, dass Sie am 06.07.2014 von Ihrem PC aus das Musikalbum "Armin van Buuren - Intense" geladen und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben. Passiert ist es um 06:06:51. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme juristische Konsequenzen für Sie bedeutet. Soweit muss es aber nicht kommen, falls Sie uns gegenüber eine Überweisung in Höhe von 499.42 Euro leisten. Dieser Vorschlag besteht jedoch nur innerhalb der nächsten 48 Stunden.

Hochachtungsvoll,

Scheuermann, Westerhoff, Strittmatter Rechtsanwälte

49-6021-9891-880

  • Fake-Abmahnung von Dr. Ulrich Bente

Guten Tag,

Wir von Dr. Ulrich Bente haben Nachweise dafür, dass Sie am 06.07.2014 von Ihrem Computer aus das Musikalbum "James Blunt - Moon Landing" geladen und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben. Passiert ist es um 16:56:24. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme gerichtliche Konsequenzen für Sie mit sich bringt. Soweit muss es aber nicht kommen, falls Sie uns gegenüber eine Überweisung in Höhe von 460.34 Euro vollbringen. Dieser Vorschlag gilt jedoch nur innerhalb der nächsten 48 Stunden.

Hochachtungsvoll,

Dr. Ulrich Bente

49 6054 9889 567

  • Fake-Abmahnung von Schutt Waetke Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte hat Hinweise darauf, dass am 05.07.2014 der Film "Pacific Rim" von Ihrer IP, der 15.19.183.11, illegal geladen wurde, und zwar um 21:06:41.
Das verstößt gegen §19a UrhG, was einen Gesetzesbruch mit sich bringt. Falls Sie uns keine Strafgebühr i.H.v. 446.66
Euro innerhalb der nächsten drei Tage überweisen. Sämtliche Einzelheiten finden Sie im Anhang correctitude.zip. Bitte sputen Sie sich mit der
Zahlung, falls Sie ein Gerichtsverfahren verhindern wollen.

Hochachtungsvoll,
Schutt Waetke Rechtsanwälte
49-3671-4841-569?

Abmahnkanzleien distanzieren sich von den verschickten Emails

Mittlerweile trudeln bei uns in der Kanzlei die ersten Pressemitteilungen der Betroffenen Kanzleien ein, die sich von den Fake-Abmahnungen distanzieren:

Sasse & Partner informieren über Betrugsversuche durch gefälschte Abmahnungen per E-Mail:

Am 07.07.2014 erhielten wir um 10.45 Uhr erstmalig Kenntnis darüber, dass versucht wird in krimineller Absicht und offenbar in erheblichem Umfang unter Ausnutzung des Namens unserer Rechtsanwaltskanzlei Spam bzw. Viren zu verbreiten.

Hierbei werden "Abmahnungen" unter dem Titel "Sasse und Partner verlangt . Euro für eine außergerichtliche Einigung" offensichtlich wahllos unter Nennung verschiedener Euro-Beträge per Email versendet. Der oder die Täter geben hierbei vor, dass ein Musikalbum unter einer IP-Adresse heruntergeladen worden sei und fordern unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Zahlung verschiedener "Strafbeträge" auf. Nur wenn diese Zahlung innerhalb von 48 Stunden erfolge, so der Inhalt der E-mail, werde nicht zum "zuständigen Amtsgericht eskaliert".

Die "Abmahnungen" werden unter dem Namen unseres Rechtsanwaltes Jan Spieldenner versendet. Der oder die Täter machen sich offenbar den Umstand zunutze, dass unsere Kanzlei regelmäßig Schutzrechtsverwarnungen für diverse Mandanten ausspricht und hierdurch einen gewissen Ruf erworben hat. Wir weisen darauf hin, dass die von uns erstellten Abmahnungen niemals als ZIP-Datei verschickt werden.

In kürzester Zeit erhielten wir am 07.07.2014 weitere Anrufe und E-Mails von mehreren "Abgemahnten", so dass zu vermuten ist, dass der oder die Täter hier massenhaft tätig geworden sind. Wir werden umgehend Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten und haben zudem einen deutlich sichtbaren Warnhinweis auf unsere Homepage aufgenommen.

Wir raten allen Empfängern solcher E-Mails dringend, keine Zahlungen zu leisten und die E-Mail einfach zu ignorieren und den Anhang nicht zu öffnen.

Hamburg, 7. Juli 2014

Sasse & Partner Rechtsanwälte

Neumühlen 17

22763 Hamburg


 

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