Reservekanister im Ausland

Reise und Verbraucherschutz
13.04.20141465 Mal gelesen
Das Mitführen eines Reservekanisters wird in einigen Ländern - vorwiegend aus Sicherheitsgründen - nicht oder nur im Rahmen eines kleinen Vorrates geduldet.
  • Reservesprit darf in Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Luxemburg und Rumänien nicht mitgeführt werden.
  • In Österreich ist die Mitnahme von 10 Litern Kraftstoff im Reservekanister erlaubt. Die gleiche Höchstmenge darf in Italien, den Niederlanden, Slowenien, Tschechien und Ungarn mitgeführt werden.
  • In Belgien, Dänemark, Frankreich, Spanien, Portugal sowie in Lettland existieren keine festgesetzten Höchstgrenzen. Wer hier Reservekraftstoff mitführt, sollte es bei einer angemessenen Menge (ca. 10 Liter) belassen.
  • Bei Fahrten in die Schweiz, Liechtenstein und die Türkei dürfen sich bis zu 25 Liter Reservekraftstoff im Kanister befinden.
  • In Estland, Litauen, Polen, in der Slowakei und in Mazedonien dürfen 20 Liter mitgenommen werden.
  • In Serbien, wie auch in Montenegro ist die Mitnahme von 5 Litern Reservesprit gestattet.
 

Auf Fährschiffen nach Großbritannien, Irland, Island und Zypern darf aus Sicherheitsgründen kein Sprit in Behältern mitgeführt werden. Beim Übersetzen mit der Fähre nach Norwegen, Schweden, Finnland und Dänemark kann die Mitnahme von Reservekraftstoff verboten sein (Nähere Auskünfte erteilt hierzu erteilt die jeweilige Reederei).

 

Kraftstoff in Kanistern bei Autoreisen in einen Nicht-EU-Staat oder umgekehrt muss verzollt werden.

Auch in Deutschland wird bei Mitnahme von mehr als zehn Liter Reservekraftstoff aus Nicht-EU-Ländern (innerhalb der EU sind die Zollgrenzen weggefallen) Zoll erhoben.

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