Resch Rechtsanwälte:Infinus Haftungsdach - Arrestpfändung bei Infinus AG

Resch Rechtsanwälte:Infinus Haftungsdach - Arrestpfändung bei Infinus AG
27.11.2013457 Mal gelesen
Arrestpfändung nur bei vorhandenen Titeln möglich. Forderungen können nur zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Prospekthaftungsansprüche gegen Initiatoren müssen im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden.

Keine Arrestpfändung gegen Vermögen der insolventen Gesellschaften

Entgegen anders lautender Meldungen, können Anleger der Infinus AG, der Future Business KG aA, der Prosavus AG, oder der Eco Consort AG ihre Ansprüche nicht durch eine Arrestpfändung gegenüber den des Betruges beschuldigten Initiatoren sichern. Hierzu wäre zunächst einmal ein Titel, d. h. ein Urteil, oder zumindest ein Beschluss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren erforderlich.

 

Beschlagnahme nach §§ 111 b, 111 c StPO

Wenn ein solcher Titel gegen die Initiatoren erstritten sein würde, könnte in die Vermögenswerte dieser Personen vollstreckt werden. Hierzu wäre jedoch ohnehin die weitere Feststellung notwendig, ob es sich bei den von der Staatsanwaltschaft nach §§ 111 b, 111 c StPO arrestierten Geldern um solche der Initiatoren handelt und nicht vielmehr um Vermögenswerte die der insolventen Gesellschaften zuzurechnen sind.

 

Vorrang des Insolvenzverfahrens

Das Insolvenzverfahren verdrängt die Einzelvollstreckung und damit auch den dinglichen Arrest zugunsten Ansprüche Verletzter einer Straftat. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners führt zwar dann nicht zur Aufhebung des Arrestes, wenn der Gläubiger bereits vor Beginn des in § 88 InsO bezeichneten Monatszeitraumes durch dessen Vollzug Sicherheiten erlangt hat, für die ihm ein Absonderungsrecht nach § 50 InsO zusteht, dafür müssten jedoch alle Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt gewesen sein (OLG Frankfurt am Main, 03.06.2009, 3 Ws 214/09).

 

Was können Anleger tun?

Fazit: Anleger sollten Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden und daneben prüfen lassen, ob Ansprüche wegen einer fehlerhaften Beratung gegen die unter dem Haftungsdach der Infinus AG tätigen Vermittler durchgesetzt werden können.

 

Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte bietet allen geschädigten Anlegern der Future Business KG aA, der Prosavus AG, oder der Eco Consort AG eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an.