René Lezard: Anleihegläubiger werden zur Kasse gebeten

René Lezard: Anleihegläubiger werden zur Kasse gebeten
28.09.2016298 Mal gelesen
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen sieht Kündigungsmöglichkeit

Mit aktueller ad-hoc-Mitteilung vom 27.09.2016 veröffentlichte die René Lezard Mode GmbH Pläne zu einer umfassenden Restrukturierung ihrer gesamten Finanzverbindlichkeiten. Dabei sollen auch die Anleihegläubiger umfassende Zugeständnisse machen.

Das Unternehmen aus Schwarzach am Main hatte im Jahr 2012 die Anleihe unter der ISIN/WKN DE000A1PGQR1/ A1PGQR mit einer Verzinsung von 7,25% emittiert. Geplant war eine Laufzeit bis 25.11.2017.

Im Rahmen einer schriftlichen Abstimmung vom 17.10.2016 um 0:00 Uhr bis 20.10.2016 um 8:00 Uhr sollen die Anleihegläubiger nun entscheiden, ob die Anleihebedingungen in zentralen Punkten geändert werden. Nach Angaben der Emittentin soll hierbei u.a. über eine Laufzeitverlängerung bis zum Jahr 2050 abgestimmt werden. Zudem sollen die Anleihegläubiger über einen Teilverzicht auf 40 % des ausstehenden Nominalbetrages der Anleihe abstimmen. Darüber hinaus wird die Zinsfreiheit der Anleihe bis zum Ablauf des 31.12.2025 zur Abstimmung gestellt.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger empfiehlt betroffenen Anleihegläubigern, die geplanten Änderungen kritisch zu hinterfragen: "Betroffen sind die zentralen Punkte der Anleihe - diese sollten nicht ohne angemessenen Ausgleich in derart schwerwiegendem Umfang beschnitten werden."

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die von FOCUS "Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und bereits zahlreiche Anleihegläubiger anderer Mittelstands-Emittenten vertritt, empfiehlt betroffenen Anleihegläubigern, die Kündigungsmöglichkeiten jetzt überprüfen zu lassen: "Unserer Ansicht nach handelt es sich bei den geplanten Änderungen um eine sogenannte "allgemeine Schuldenregelung" im Sinne der Anleihebedingungen", so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger. "Bei einer Kündigung haben die Anleihegläubiger dann den Anspruch, den von ihnen gehaltenen vollen Nominalbetrag zurückzufordern. Dieser Anspruch kann und sollte dann umgehend durchgesetzt werden."

Betroffene Anleihegläubiger können sich kostenlos unter folgender Adresse:

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bzw. folgender E-Mailadresse:

RL-anleihe@dr-greger.de

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