Rechtsanwalt für Markenrecht, Markeneintragung, Markenverletzung - BGH bestätigt Eintragung der Marke POST

Wettbewerbs- und Markenrecht
08.07.20091091 Mal gelesen

Die Deutsche Post AG hatte die Marke "POST" im Dezember 2003 beim Patent -und Markenamt eintragen lassen. Dagegen hatten mehrere Wettbewerber die Löschung beantragt, die vom Bundespatentgericht im April 2007 vorgenommen wurde. Die Beschwerde der Deutschen Post AG hat das Bundespatentgericht dabei zurückgewiesen. Der unter anderem für das Markenrecht zuständige 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nun in seinem Beschluss vom 23.10.2008 (I ZB 48/07) die Löschung der Marke aufgehoben und den Fall an das Bundespatentgericht zurückverwiesen, der nun die Sache neu verhandeln und entscheiden muss.

Laut  BGH sei die Verkehrdurchsetzung der Marke "POST" gegeben, dies hatte die Deutsche Post AG mit einer Meinungsumfrage untermauert, in der 85% der Befragten die Marke "POST" als Hinweis auf die betriebliche Herkunft auffassten. Das Bundespatentgericht äußerte hingegen Zweifel an den Meinungsumfrageergebnissen und ging von einem weit niedrigeren Durchsetzungsgrad aus. Zweifel an der Verkehrsdurchsetzung des Begriffs "POST" seien jedoch nicht ausreichend, so der BGH, um eine Löschung der Marke vorzunehmen.


Datum: 31.10.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Markenrecht
Mehr über: Markenlöschung, Patent- Markenamt, BGH

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