Abmahnwelle der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) / Rae Keller & Niemann

Abmahnwelle der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) / Rae Keller & Niemann
27.05.2015397 Mal gelesen
Derzeit mahnt die Deutsche Umwelthilfe Immobilienmakler und in diesem Bereich tätige Unternehmen und Gewerbetreibende ab, wegen angeblicher Verstöße gegen das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparungsverordnung (EnEV).

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) ist berechtigt Unterlassungsklagen nach dem Unterlassungsklagengesetz zu führen. Die Deutsche Umwelthilfe kann damit eigenständig Abmahnungen wegen Verstößen im Bereich des Wettbewerbsrechts, insbesondere wenn Verbraucherschutzgesetze betroffen sind, aussprechen.

Mit der Abmahnung werden von der Deutschen Umwelthilfe Unterlassungsansprüche geltend gemacht und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.


Falls Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen.

Zunächst ist zu prüfen, ob überhaupt eine begründete Abmahnung vorliegt. Nicht immer sind Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe tatsächlich begründet.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie man auf die Abmahnung reagieren soll, selbst wenn diese denn berechtigt ist. Das ungeprüfte Unterschreiben von vorgefertigten Unterlassungserklärungen ist gefährlich und kann im Extremfall sogar existenzvernichtende Konsequenzen haben. Ignorieren darf man die Abmahnung natürlich auch nicht, denn dann wird die Deutsche Umwelthilfe gerichtlich gegen den Abgemahnten vorgehen.

In der strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet man sich für die Zukunft, bei Wiederholung des Wettbewerbsverstoßes, zur Zahlung einer (meist nicht unerheblichen) Vertragsstrafe.

Eine solche Erklärung kann weitreichende Konsequenzen haben. Daher sollte man eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht leichtfertig unterschreiben, sondern in jedem Fall anwaltlich prüfen und ggf. umformulieren lassen.

Wir beraten Betroffene bundesweit, die eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V. erhalten haben.

Rechtsanwälte Keller & Niemann

Rechtsanwalt Oliver Keller

Tel.: 05724 - 3973247

rae.keller-niemann@t-online.de

www.keller-niemann.de