Die eigene Hochzeit ist für viele Paare der wichtigste Tag im Leben. Dass sich damit aber auch in rechtlicher und steuerlicher Sicht viele Dinge ändern, wird einigen erst nach Eheschließung oder spätestens bei Eintritt der Scheidung bewusst.
Folgende Veränderungen treten mit der Eheschließung ein
- Gemeinsamer Ehenamen
Die nach außen deutlichste Veränderung tritt mit der Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens ein. Die Ehegatten können sich dabei für den Nachnamen eines Ehegatten entscheiden oder ihren jeweiligen Geburtsnamen behalten. - Gegenseitige Unterhaltsansprüche
Mit dem Zeitpunkt der Eheschließung entsteht eine gegenseitige Pflicht zur Leistung von angemessenem Unterhalt. Dies kann in der Folge auch einen Anspruch auf Zahlung eines Taschengeldes für den nicht verdienenden Ehepartner bedeuten. - Sorgerecht und Vaterschaft
Durch die Eheschließung entsteht eine gesetzlich vermutete Vaterschaft. Das bedeutet, der Ehegatte wird automatisch rechtlicher Vater, unabhängig von seiner tatsächlichen biologischen Vaterschaft. Einer gesonderten Sorgerechtserklärung bedarf es dann nicht mehr. - Vermögen und Schulden
Durch die Eheschließung erfolgen unmittelbar keine Vermögensverschiebungen. Grundsätzlich behält jeder Teil das Vermögen, welches er bei der Eheschließung hatte. Nur bei Beendigung der Ehe gibt es in der Regel einen sogenannten "Zugewinnausgleich". Gleiches gilt für Schulden die während der Ehe allein aufgenommen bzw. verursacht werden. - Ehegattensplitting und steuerliche Privilegien
Steuerliche Vorteile ergeben sich vor allem für Ehepaare, bei denen der eine ein höheres Einkommen aufweist als der andere. In Folge des sogenannten Ehegattensplittings können Grundfreibeträge voll ausgenutzt werden. - Beschränkung bei GeschäftenEhegatten befinden sich infolge des gesetzlichen Güterstandes in einer Zugewinngemeinschaft. Dies hat die Beschränkung zur Folge, dass ein Ehegatte, wenn er über das Vermögen als Ganzes verfügen will, hierfür die Zustimmung des anderen Ehegatten benötigt.
- Komplizierte Trennung
Während unverheiratete Paare bei einer Trennung einfach getrennte Wege gehen können benötigen Ehepaare ein Scheidungsurteil, um nichts mehr miteinander zu tun zu haben.Dann müssen sich mit den Themen Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich nachehelichen Unterhaltsansprüchen auseinandersetzen.
Gerade steuerliche Vorteile in einem eher "klassischen" Lebensmodell sprechen für eine Eheschließung. Aus Sicht eines Rechtsanwalts muss aber gerade im Scheidungsfall mit einigen Unwägbarkeiten gerechnet werden. Der Abschluss eines Ehevertrages ist daher ein lohnenswertes Unterfangen, um Folgen einer Scheidung bereits im Vorfeld zu regeln.
Weiter Informationen rund um das Thema Eheschließung erhalten sie auf der Webseite von ROSE&PARTNER: http://www.rosepartner.de/familienrecht/ehe-heirat.html