Rasch erwirkt einstweilige Verfügung gegen Uber-Fahrer

Rasch erwirkt einstweilige Verfügung gegen Uber-Fahrer
07.10.2014229 Mal gelesen
Nachdem gegen den Betreiber des Online-Fahrdienstes Uber eine einstweilige Verfügung ergangen war, müssen auch die Fahrer immer häufiger mit ernsten juristischen Konsequenzen rechnen.

Aus diesem Grunde ist jetzt auch die Kanzlei Rasch erfolgreich gegen einen PKW Fahrer von Uber vorgegangen. Das Landgericht Hamburg hat mit einstweiliger Verfügung vom 29.09.2014 (Az. 327 O 481/14) entschieden, dass er seine Tätigkeit mittels der Applikation Uber erst einmal nicht mehr ausüben darf.

Diese Entscheidung steht im Einklang mit einer Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt am Main vom 08.09.2014 (Az. 2-06 O 318/14) sowie Beschluss vom 11.09.2014 (Az. 2-03 O 342/14).

Uber nicht mit deutschem Recht im Einklang

Die einstweiligen Verfügungen überraschen nicht, weil Uber nicht mit deutschem Recht im Einklang steht. Das ergibt sich daraus, dass das deutsche Recht für eine entgeltliche Fahrtätigkeit zwingend eine Erlaubnis vorschreibt (vgl. § 2 Abs.1 PBefG). Dies steht jedoch nicht im Einklang mit dem Geschäftsmodell von Uber, das unter anderem die Vermittlung mittels Smartphone-App an Privatleute ohne eine solche Genehmigung vorsieht.

Uber Fahrer setzen ihre Existenz aufs Spiel

Dieses vermeintlich kostengünstige Modell hat jedoch einen großen Haken. Bedenklich ist, dass Uber-Fahrer bei einem Unfall mit einem Fahrgast nicht über die Kfz- Haftpflichtversicherung abgesichert ist. Dadurch kann insbesondere bei einer schweren Verletzung des Fahrgastes mit bleibenden Folgen die persönliche Existenz des Fahrers ruiniert werden. Darüber hinaus geht auch der Fahrgast hier ein hohes Risiko ein.