Rasch Anschreiben nach über 2 Jahren Funkstille

Fachartikel aus dem Bereich (Neue) Medien, EDV und Internet - 07.12.2009 - 2.303 mal gelesen, 1 mal kommentiert.

Die Kanzlei Rasch versendet derzeit vermehrt Schreiben an Abgemahnte, die 2006 oder 2007 eine Abmahnung erhalten haben. Viele Abgemahnte hatten die Angelegenheit bereits zu den Akten gelegt, umso überraschender wenn die Kanzlei Rasch nun 1,5 Jahre später einfach die Forderung weiterverfolgt. Wichtig ist, dass die Forderung regelmäßig erst nach drei Jahren verjährt ist. Die Verjährung beginnt regelmäßig am Ende des Jahres in dem die Abmahnung zugeht. Es ist nämlich davon auszugehen, dass die Kanzlei Rasch unmittelbar nach Kenntnis der Identität des Anschlussinhabers eine Abmahnung versandt hat.

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Autor: Stefanie Lützenkirchen Datum: 23.03.2010, 21:10

Hallo,
auch ich gehöre zu den Abgemahnten, die lange nichts mehr von RA Rasch gehört haben. Meine Abmahnung ist von 11/2007 und bezieht sich auf Filesharing in 11/2006. Nach Abgabe einer mod. UE in 2007 habe ich nichts mehr gehört. Bis zum Februar 2010! Jetzt geht der Wahnsinn weiter. Keine Ahnung, was ich jetzt mache.