Quo vadis FOUR GATES Aktiengesellschaft?

 Quo vadis FOUR GATES Aktiengesellschaft?
08.05.2014577 Mal gelesen
Anleger und Vermittler sollten Intreressen bündeln.

Deren Kapitalanleger fragen sich, ob und welche Bedeutung es hat, dass über das Vermögen ihrer Tochtergesellschaft FOUR Gates Service- und Leasing Vermittlungs AG (AG Dortmund 532/541 IN 2469/13) das Insolvenzverfahren am 2.05.2014 eröffnet und Rechtsanwalt Dr. J.Wallner als Insolvenzverwalter bestellt wurde. Zugleich insolvent ist auch die FOUR Gates Verwaltungs AG (AG Dresden 532 IN 2470/13).

Auffällig ist die Berichterstattung der FOUR GATES AG an ihre Anleger per Post von August 2013 zu vagen Zukunftsaussichten. Derzeit gibt es fällige und gekündigte Genussrechte. Ratensparverträge konnten durch unsere Kanzlei im Wege eines Vergleiches rechtzeitig eingestellt werden.  Nach rechtskräftigen Urteil des LG Bautzen konnte sich jedenfalls eine Mandantin unserer Kanzlei über 22.000 € Schadensersatzzahlungen incl. Zinsen  freuen. 

Weitere Anleger/Gläubiger aus Österreich, dem Landkreis Bautzen und dem sonstigen Bundesgebiet werden bereits von der Kanzlei Reime für einen geschlossenen Gläubigerauftritt vertreten.

Auf die FOUR GATES AG, die früher OFL-AnlagenLeasing Aktiengesellschaft hieß und deren Geschäftsräume sich in Bautzen/Kleinwelka/neben Penny befinden, sind vor Jahren die OFL-Vertriebs GmbH, die OFL-Projekt GmbH, die OFL-Leasing GmbH, die OFL-FinanzService GmbH verschmolzen. Diese Gesellschaften sind tausenden Anlegern seit über 10 Jahren bestens bekannt durch Genussrechte, Genussscheine, Aktien, Aktiensparpläne und atypisch stille Beteiligungen. Die FOUR Gates AG ist u.a. Gesellschafterin der Bautzener FINDOR Derivest GmbH und Aktionärin der CoActora AG Effekten AG.  Zu erwähnen ist auch noch die OFL Vermögensverwaltungs AG mit Sitz in der Schweiz, die mit der insolventen FOUR GATES Service- und Leasing Vermittlungs AG einen Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen hat und derzeit auf besorgte Anlegerfragen nicht mehr reagiert.

Genussrechte haben nichts mit einem Recht auf Genuss zu tun. Anleger bekommen nur dann etwas, wenn das Unternehmen selbst Erfolg hat, sie können auch ihr gesamtes Kapital verlieren, es ist nicht durch einen staatlichen Einlagensicherungsfonds gg. Verlust geschützt. Gleiches gilt für die anderen Wertpapiere und Beteiligungen.

Info -Veranstaltungen zu Anlegerrechten:                 

16. und 17.05.2014 jeweils 15.00Uhr in den Kanzleiräumen in Bautzen, Bitte anmelden!,  Versammlungsprotokolle werde an Interessenten auf Anfrage versandt.

Mehr Informationen:                www.rechtsanwalt-reime.de


Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen
Tel.: 03591 / 2996-133
Fax: 03591 / 2996-144
Mail: info@rechtsanwalt-reime.de