Punkte in Flensburg: Bevor sich die Punkte vermehren!
1958 wurde das Verkehrszentralregister im Kraftfahrt-Bundesamt zur Erfassung von Verkehrsdelikten eingeführt. Seitdem hat sich das System bewährt. Zurzeit haben fast 9 Millionen Deutsche Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister.
Das System ist jedoch so verschachtelt, das auch erfahrene Juristen Mühe haben den Überblick zu behalten. Die ADAC Motorwelt gibt in ihrer Ausgabe 8/2010 bekannt: "Juristen und Politiker sind sich einig, noch in dieser Legislaturperiode soll es überarbeitet werden."
Bislang gibt es für Vergehen, die mit einem Bußgeld von mindestens 40 € geahndet wurden Punkte. Bereits einen Punkt gibt es, wenn man mit dem Handy am Steuer erwischt wird. Überholverstöße oder Ignorieren einer roten Ampel werden mit drei bzw. vier Punkten geahndet, zu schnelles Fahren mit bis zu vier Punkten, Drängeln bis zu fünf und Alkohol und Drogen werden mit vier bzw. sieben Punkten bestraft.
Die Punkte für Ordnungswidrigkeiten bleiben zwei Jahre auf dem Konto des Verkehrssünders stehen. Danach sind sie tilgungsreif. Allerdings werden die Punkte dann nicht sofort gelöscht, sondern sie werden in die einjährige Überliegefrist eingetragen. Der Grund hierfür ist, dass noch verspätet gemeldete Verkehrsverstöße berücksichtigt werden müssen. Begeht der Verkehrssünder innerhalb der zweijährigen Tilgungsfrist erneut eine Tat, beginnt diese Frist für alle Punkte erneut zu laufen. Dies betrifft auch die Punkte, die bereits in der Überliegefrist liegen.
Motorwelt teilt mit: "Zu kompliziert, nur schwer zu durchschauen, befand schon 2009 der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar." Das System zur Erfassung von Verkehrsdelikten ist reformbedürftig. Es muss einfacher und schlanker gestaltet werden. dabei muss es transparent werden, damit jeder erkennen kann, wie viel Punkte im Verkehrszentralregister gespeichert sind.
"Im Gespräch sind der Wegfall der Überliegefrist und die Verlängerung der Tilgungsfrist aufdrei Jahre.", erklärt die ADAC Motorwelt 8/2010. Danach sollen die Punkte unabhängig von neuen Verstößen gelöscht werden. Die ADAC Motorwelt führt weiter aus: "Auch bei gravierenden Delikten sollen die Tilgungsfristen geändert werden: bei Verkehrsstrafsachen wie Unfallflucht oder Nötigung von fünf auf sechs Jahre. Und bei Alkohol- und Drogendelikten könnten künftig einheitlich zwölf statt bislang zehn bis 15 Jahre gelten".
Dagegen bleiben die kritischen Punkteschwellen wie sie sind: Ab acht Punkten erhält der Autofahrer eine gebührenpflichtige Verwarnung und den Hinweis auf die Möglichkeit, mit einem freiwilligen Aufbauseminar seine Punkte zu reduzieren.
Ab 14 Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister wird das Aufbauseminar zur Pflicht. Bei 18 Punkten muss der Verkehrssünder seinen Führerschein abgeben. Eine neue Fahrerlaubnis erhält er frühestens nach sechs Monaten und auch nur dann, wenn er die medizinischpsychologische Untersuchung (MPU) bestanden hat. Eine Rechtsschutzversicherung hilf hier oft weiter.
In ihrer Ausgabe 8/2010 weist die ADAC Motorwelt auf die aktualisierte ADAC-Broschüre "Flensburger Punkte und ihre Folgen" hin. Diese steht als Download unter www.adac.de/punkte zur Verfügung.
Tipp: Denken Sie bei einem Bußgeldbescheid in jedem Fall auch daran: Nutzen Sie die Möglichkeit, binnen einer Frist von 2 Wochen in Absprache mit einem Fachanwalt Einspruch zu erheben.
Der Autor ist Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht in Berlin, Telefon 030.8860303, www.ra-samimi.de
