Produktpiraterie

Produktpiraterie
01.02.2013320 Mal gelesen
03.02.2013: Des einen Freud, des anderen Leid: das Internet eröffnet viele Möglichkeiten, aber auch die Kriminalitätsrate steigt!

Wie das Handelsblatt am 27.12.2012 berichtete, wurden im Jahr 2011 durch die Zollbehörden EU-weit 91.254 Fälle von Produktpiraterie registriert. Dabei wurden im Jahr 2011 14,8 Mio. Artikel beschlagnahmt.

 

Produktpiraterie gewinnt demnach immer mehr an Bedeutung, auch wirtschaftliche. Die meisten der Plagiate kommen aus China. 80% der deutschen Unternehmen werden mehrmals im Jahr Opfer von Produktpiraterie, so eine Studie. Nach dem Bundeswirtschaftsministerium beziffert sich der Schaden für die deutsche Industrie auf rund 50 Milliarden Euro im Jahr.

 

Das Problem ist alt, die Größe der wirtschaftlichen Dimension jedoch neu. Bereits seit 1977 wird beispielsweise der auf eine Ein-Mann-Initiative zurückgehende Plagiarius-Preis verliehen. Hierbei wird das Plagiat mit einem Negativpreis, einem schwarz lackierten Gartenzwerg mit goldener Nase, ausgezeichnet. Ziel der Aktion war und ist es, für Produktfälscher Negativwerbung zu machen. Neben dem ausgezeichneten Plagiat wird immer auch das Original mit ausgestellt.

 

Neben dieser Aktion gibt es auch noch andere Vereinigungen, wie beispielsweise den APM, den Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e. V., welcher sich als branchenübergreifender Verband für den Schutz geistigen Eigentums einsetzt. Gegenüber den Produktpiraten wird von Seiten der Unternehmer oder deren Verbände eine Null-Toleranz-Politik proklamiert, denn aus Fälschern können ernst zu nehmende Konkurrenten werden. Die betroffenen Firmen verfolgen die Fälschungen rigoros, Anbieter, Importeure, Hersteller werden abgemahnt und die Fälschungen vom Zoll beschlagnahmt und zerstört.

 

Viele der Markenfälschungen werden übers Internet über Verkaufsplattformen vertrieben. Dort lassen sich kleine Mengen im großen Stil über Drittländer anonym und schnell vertreiben. Zwar haben die Rechteinhaber immer die Möglichkeit, die Auktion abschalten zu lassen, bzw. wurden schon ganze Verkaufsplattformen vom Netz genommen, jedoch ist der investigative Aufwand hier sehr groß. Nicht nur die rein tatsächlichen Möglichkeiten und Maßnahmen, welche gegen die Fälscher zu ergreifen sind, sind vielfältig, sondern auch im rechtlichen Bereich.

 

So können durch eine Produktfälschung zahlreiche Schutzrechte verletzt werden. Es gibt auch viele Fälle, bei denen mehrere Schutzrechte gleichzeitig verletzt worden sind. Die wichtigsten bei einem Plagiat in Betracht kommenden Schutzrechte sind das Markenrecht, das Geschmacksmusterrecht, das Patentrecht, das Gebrauchsmusterrecht und das Urheberrecht. Zudem kommt bei dem Anbieten einer Produktfälschung meist noch die Verletzung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) in Betracht.

 

Das Markenrecht schützt den Rechteinhaber einer Marke. Nach § 14 Abs. 2 MarkG, ist es untersagt, im geschäftlichen Verkehr identische Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießen. Dieser Fall betrifft das Plagiat. Bei der Verletzung von § 14 MarkG folgen Schadensersatzansprüche und auch nach § 18 MarkG Vernichtungs- und Rückrufansprüche.

 

Zu beachten ist, dass eine Marke nicht nur ein Wort sein kann, wie beispielsweise ein Markenname. Es können auch einzelne Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen der Ware oder ihrer Verpackung, oder sonstige Aufmachungen einschließlich der Farben- und Formzusammenstellungen durch das Markenrecht geschützt werden.

 

Wird ein technisches Gerät nachgebaut, und dieser Fall kommt nicht selten vor, so können auch technische Schutzrechte verletzt werden, wie das Patent und das Gebrauchsmuster.

 

Patent und Gebrauchsmuster sind sich im Prinzip sehr ähnliche Schutzrechte, wobei das Patent von seinem Schutzvoraussetzungen höher ist und dafür auch einen höheren Schutzumfang bietet, das Gebrauchsmuster könnte man als ein kleines Patent bezeichnen.

 

Die technischen Schutzrechte gewährleisten ein zeitlich begrenztes ausschließliches Benutzungsrecht der Erfindung. Unter dem Begriff "Benutzen" fällt auch das in In-Verkehr-Bringen der Erfindung bzw. Waren, die diese enthalten. Das Patentgesetz bzw. Gebrauchsmustergesetz ist daher immer verletzt, wenn Waren oder Dienstleistungen, welche auf technischen geschützten Erfindungen beruhen, plagiiert werden. Dies wird beispielsweise bei einem Smartphone der Fall sein.

 

Das Urhebergesetz kann bei dem In-Verkehr-Bringen von urheberrechtlich geschützten Werken, wie z. B. Raubkopien von Musik oder Filmen, verletzt sein. Auch hier hat der Rechteinhaber Unterlassungsansprüche gegen den Rechtsverletzer. Das Geschmacksmustergesetz kann verletzt sein, wenn Designleistungen plagiiert werden, vorzügliches Beispiel sind hier Plagiate von Kleidungsstücken. Auch hier drohen dem Plagiator Beseitigungs-, Unterlassungs-, Schadensersatzansprüche und auch die Vernichtung oder der Rückruf rechtswidrig hergestellten Waren.

 

Zu guter Letzt kommen noch wettbewerbsrechtliche Ansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Betracht. Bei einem Plagiat dürfte in den allermeisten Fällen ein Fall des § 4 Nr. 9 UWG vorliegen, dieser wird der "ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz" genannt. Dieser wird so genannt, weil er die hier vorweg aufgezählten Schutzrechte ergänzt. Die Schutzvoraussetzungen bei dem Schutz nach UWG und den speziellen Schutzrechten können durchaus unterschiedlich sein, so sind die Spezialschutzrechte oftmals an formale Voraussetzungen geknüpft, eine Abgrenzung zwischen UWG-Schutz und den Spezialgesetzen kann im Einzelfall schwierig sein.

 

Festzustellen ist jedenfalls, dass der Schutz vor Produktpiraterie oftmals nicht an den rechtlichen Voraussetzungen scheitert, sondern an den tatsächlichen. Meistens werden gar nicht alle Fälle der Produktpiraterie aufgedeckt bzw. kommen viele Produkte in den Handel, bevor ein Fall aufgedeckt und durch rechtliche Instrumentarien untersagt wurde. Durch Produktpiraterie entsteht nicht nur der innovationsfreudigen deutschen Wirtschaft ein immenser Schaden, sie kann auch gefährlich sein. Gerade im technischen Bereich, wie z. B. bei Kfz-Ersatzteilen kann der Verbraucher, welcher wissentlich oder unwissentlich an ein Plagiat kommt, dadurch in Gefahr geraten. Nicht anders ist es bei Kinderspielzeug.